Qualitätssicherung: Bewährte Strukturen der Ärztekammern nutzen

Hamburg - Der 119. Deutsche Ärztetag in Hamburg hat sich dafür ausgesprochen, bei der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung bereits vorhandene Strukturen der Selbstverwaltung effektiv zu nutzen und die Ärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu beteiligen. „Die Ärztekammern organisieren alle Ärztinnen und Ärzte und sind damit gerade bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung einzubeziehen", heißt es in einer Entschließung des Ärzteparlaments. Die Delegierten forderten zudem den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, die auf Landesebene langjährig etablierte Kompetenz zur Umsetzung der externen Qualitätssicherung nicht in Frage zu stellen.

Der Ärztetag wies darauf hin, dass insbesondere das Krankenhausstrukturgesetz mit der teilweise gleichzeitigen Einführung bisher kaum erprobter Instrumente, wie etwa der Nutzung von Qualitätsindikatoren, erhebliche Ressourcen bindet. Um die Aufgaben nur ansatzweise bewältigen zu können, seien insbesondere die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung und deren Lenkungsgremien zu nutzen, weiterzuentwickeln und angemessen zu finanzieren.

Die Delegierten betonten außerdem, dass der Fokus nicht auf Qualitätsmessung, sondern auf der Qualitätsverbesserung liegen müsse. Notwendig sei dafür unter anderem die Festlegung von Personalmindeststandards in den Kliniken. Die Kosten von geplanten Qualitätsmessungen müssten vorab transparent dargestellt werden, um eine faire Diskussion über die Verteilung der begrenzten Ressourcen zu ermöglichen.

Der Ärztetag stellte klar, dass Qualitätsmessung nicht zur Umsetzung des politischen Wunsches nach Kostenreduktion durch Abbau von Klinikkapazitäten missbraucht werden dürfe. Wegen der demografischen Entwicklung, des medizinischen Fortschritts und des Zuzugs von Migranten sei bereits in wenigen Jahren mit Unterversorgung im Klinikbereich zu rechnen.