Nordrhein: Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis sofort von bürokratischen Pflichten entlasten

Düsseldorf - Angesichts der Corona-Krise sollen bürokratische Pflichten von Ärztinnen und Ärzten wie die Prüfungen der Medizinischen Dienste (MD) in Krankenhäusern und die Fortbildungs-Nachweispflicht für Ärztinnen und Ärzte sofort ausgesetzt werden.

Das hat der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, am Freitag, 3. April 2020, in Düsseldorf von Krankenhausverwaltungen und Krankenkassen gefordert: „Bitte entscheiden Sie, dass in den Häusern, die sich um die Versorgung von Covid-19-Patienten kümmern, jetzt keine Zeit und keine Energie mehr darauf verwendet werden muss, sich auf MD-Prüfungen vorzubereiten.“

In einer Videobotschaft an die Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein stellt der Kammerpräsident fest, dass man auch mit einer Zwangsverpflichtung nicht mehr Ärztinnen und Ärzte für die Hilfe gegen das Corona-Virus aktivieren könne als auf freiwilligem Weg: „Ich meine, der Staat kann darauf verzichten, und er kann auf das freiwillige Engagement vertrauen. Denn die Hilfsbereitschaft ist überwältigend.“ Da es sich um einen Eingriff in Grundrechte handele, sei ohnehin eine Entscheidung des Parlaments nötig.

Er fügte hinzu: „Es gibt keinen Gegensatz zwischen Freiwilligkeit und Verbindlichkeit. Wer wüsste besser als wir, die wir auch in Großschadensereignissen und Katastrophensituationen gefordert sind, dass es in einer solchen Zeit natürlich Verbindlichkeit und die Durchsetzung von Einsatzplänen braucht. Dazu ist die Ärzteschaft mit ihren Institutionen nicht nur bereit, sondern auch in der Lage.“

Videobotschaft des Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, an die Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein vom 4.4.2020 im Wortlaut

Stellungnahme der Ärztekammer Nordrhein und der Ärztekammer Westfalen-Lippe zum Entwurf des Covid-Gesetzes NRW

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