Nordrhein: Epidemiegesetz: Ärzteschaft begrüßt Entscheidung des Landtags

Düsseldorf - Die Ärzteschaft begrüßt die Zustimmung des nordrhein-westfälischen Landtags zum Epidemiegesetz in der von den Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen geeinten Fassung. „Ich bin sehr froh, wie gut man uns in der Anhörung im Landtag zugehört hat", sagte dazu der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, heute (9.4.2020) in Düsseldorf. Als Beispiel nannte er den Verzicht auf die Möglichkeit zu einer Zwangsrekrutierung der Ärztinnen und Ärzte und anderer Gesundheitsberufe. „Das entspricht unserer Überzeugung, auf das freiwillige Engagement der Ärztinnen und Ärzte zu setzen, die ohnehin bereit sind, alles Menschenmögliche zur Pandemiebekämpfung zu tun“, fügte Rudolf Henke hinzu. Auch die Befristung des Gesetzes auf den 31. März 2021 hält Henke für richtig. „Die Klarstellung zur Entscheidungsfreiheit ärztlicher Tätigkeit in medizinischen Fragen gemäß der ärztlichen Berufsordnung begrüßen wir ebenfalls sehr“, sagte Henke. So sei das ganze Gesetz ein wichtiges Signal an die Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen, es schaffe Vertrauen.

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