Prävention: BÄK für stärkere Einbindung von Ärzten
Berlin, 25.11.2014
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat eine stärkere strukturelle Einbindung von Ärztinnen und Ärzten in die mit dem Präventionsgesetz geplanten Leistungen zur Gesundheitsförderung gefordert. In einer Stellungnahme zu dem Gesetz weist die BÄK darauf hin, dass Ärzte in der Prävention eine zentrale Rolle spielen. Sie erreichen Patienten aller gesellschaftlichen Schichten gleichermaßen und können diese auf eine Veränderung von Verhaltensweisen und zur Wahrnehmung gesundheitsförderlicher Angebote ansprechen.
Die im Gesetz vorgesehene stärkere Ausrichtung der Vorsorgeuntersuchungen auf die Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen sowie die Ausweitung der Kinder- und Jugenduntersuchungen bis zum 18. Lebensjahr werden begrüßt. Die inhaltliche Neugestaltung der Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene sowie ihre Frequenz sollten jedoch nicht ausschließlich dem G-BA überlassen bleiben, da diese damit im Ergebnis eher zurückgefahren als ausgeweitet werden könnten. Zusätzliche ärztliche Leistungen sind bei der Honorierung mit zu berücksichtigen.
Statt einer bloßen Präventionsempfehlung, wie im Gesetz angelegt, fordert die BÄK ein umfassendes ärztliches Präventionsmanagement, das sowohl eine Exploration gesundheitlicher Belastungen, eine ärztliche Beratung und Begleitung von Präventionsmaßnahmen als auch die Bewertung ihrer Wirksamkeit umfasst. Die BÄK bezeichnet es zudem als nicht nachvollziehbar, dass die Entwicklung einer nationalen Präventionsstrategie ohne die verfasste Ärzteschaft erfolgen soll.
Die vorgesehene Stärkung der Prävention in Lebenswelten wird von der Bundesärztekammer begrüßt. „Es muss allerdings sichergestellt werden, dass für die entsprechenden Leistungen ein Wirksamkeitsnachweis vorliegt beziehungsweise dieser aufgrund bestehender Studien zu erwarten ist“, heißt es in der Stellungnahme. Auch dürften diese Leistungen keine bereits bestehenden Leistungen der allgemeinen Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand ersetzen.