verlieren. "Die Nutzung von KI-Technologien erfordert eine sorgfältige Abwägung insbesondere von Datenschutz, Sicherheit und Verantwortlichkeit. Die den automatisierten KI-Systemen zugrunde liegenden Ent
sowie berufsrechtliche Beratungen und Beschwerden von Patienten. Die Stärkung des Datenschutzes bei der BLÄK war im Berichtszeitraum einer der Schwerpunkte des Rechtsreferats. Weitere
einer transparenten Umsetzung und praktikablen Widerspruchsmöglichkeiten seien hohe Standards beim Datenschutz unerlässlich. „Das System muss auch für Ärztinnen und Ärzte und alle anderen an der Versorgung
sdatennutzungsgesetz. Neben einer transparenten Umsetzung und hohen Standards beim Datenschutz seien fein differenziertere Widerspruchsmöglichkeiten unerlässlich. „Eine granulare
deshalb alle Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit der Patienten-Arzt-Beziehung und den Datenschutz zu gewährleisten. „Bei sozialen Medien wird oft unterschätzt, wie schnell sich einzelne Informationen
müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich darauf verlassen können, dass die Vorgaben zum Datenschutz eingehalten werden und die Vertraulichkeit der Arzt-Patienten-Beziehung gewährleistet ist“, stellte
anderem die Unterstützung der Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände, Rechtsaufsicht, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, Registergerichtsanfragen und die Anerkennung ausländischer
Gesundheitsdatenraumes aktiv zu begleiten. Es müsse insbesondere darauf hingewirkt werden, dass der Datenschutz gewahrt und kein weiterer bürokratischer Aufwand generiert wird. Ungeklärt sei auch die Rolle der
„Die Ärztekammer Westfalen-Lippe sieht Kinderschutz in der Priorität vor dem Elternrecht, vor Datenschutz und grenzenlos pädagogischem Optimismus“, so Gehle. Auch müsse der Opferschutz Vorrang haben vor [...] Verdachtsfälle prüft. Kinderschutz muss auch…
Gesetz verankerten Anwendungen ist auch der Umgang mit sensiblen Patientendaten. Aber Bedenken des Datenschutzes wurden bislang ignoriert. Auf der Kammerversammlung am kommenden Samstag, den 20. März, soll das
Situation ebenfalls von einem beschränkten Erkenntnisgewinn auszugehen. Ein in dieser Form gelockerter Datenschutz ist somit kritisch zu betrachten.“ Präsident Emami mahnt: „An diesen Beispielen zeigt sich, dass
die Bundesärztekammer auch auf die geplanten Regelungen zum Nachweis der Datensicherheit, des Datenschutzes sowie zur Funktionsfähigkeit und Qualität von Gesundheits-Apps ein. Die BÄK bemängelt, dass
gleichermaßen echte Verbesserung und Erleichterung darstellen. Abstriche bei der Qualität oder dem Datenschutz darf es in der Patientenversorgung nicht geben. „Mit der vom KV-System organisierten neuen ele