Weiterentwicklung des ärztlichen Berufsrechts

Bereich Fernbehandlung

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat 2016 eine Modellklausel für § 7 Abs. 4 der ärztlichen Berufsordnung für Baden-Württemberg beschlossen.

Die Berufsordnung wurde um den Satz „Modellprojekte, insbesondere zur Forschung, in denen ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden, bedürfen der Genehmigung durch die Landesärztekammer und sind zu evaluieren“ ergänzt.

Derzeit finden in Baden-Württemberg zwei Modellprojekte zur ausschließlichen Fernbehandlung statt. Von den Ergebnissen dieser Projekte wird erwartet, mehr über Möglichkeiten, aber auch Grenzen der ausschließlichen Fernbehandlung in Erfahrung zu bringen.

Auch der 120. Deutsche Ärztetag 2017 in Freiburg hat die neuen Entwicklungen auf dem Gebiet der Fernbehandlung intensiv diskutiert und die Bundesärztekammer aufgefordert, Vorschläge zu erarbeiten, nach denen die ausschließliche Fernbehandlung auf Grundlage der Musterberufsordnung ermöglicht wird.

Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 in Erfurt hat sich für die Lockerung des Verbotes der reinen Fernbehandlung ausgesprochen (TOP IV Änderung des § 7 Abs. 4 MBO-Ä - Fernbehandlung). Demnach sieht die Musterberufsordnung der Ärzte künftig in § 7 Abs. 4 vor, dass Ärzte auch bei noch unbekannten Patienten eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien vornehmen dürfen.

Dies gilt jedoch nur sofern dies ärztlich vertretbar und die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt ist. In einer eigens eingerichteten Arbeitsgruppe Fernbehandlung wurde die Regelung in § 7 Abs. 4 MBO-Ä konkretisiert, und ausgestaltet sowie Fragen sowohl aus rechtlicher als auch aus ärztlicher Sicht, die insbesondere im Zusammenhang mit der Zulässigkeit einer ärztlichen Beratung und Behandlung ausschließlich aus der Ferne stehen geklärt.

Hinweise und Erläuterungen von Fernbehandlung

Videosprechstunden werden bedingt durch die Corona-Pandemie von Patientinnen und Patienten immer häufiger nachgefragt und akzeptiert. Deshalb hat die Arbeitsgruppe Fernbehandlung 2020 eine

Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Umsetzung von Videosprechstunden in der Praxis

erarbeitet. Ziel ist es, Ärztinnen und Ärzten Informationen an die Hand zu geben, wie diese Versorgungsangebote gut und sicher in ihre Praxisabläufe integriert werden können.