Abrechnung der Überlassung einer Daten-CD an den Patienten, z. B nach durchgeführter MRT-Untersuchung

Für eine auf Wunsch eines Patienten ausgehändigte Daten-CD(z. B mit Daten einer MRT-Untersuchung) kann der Arzt von dem Patienten eine Aufwandsentschädigung verlangen. Ein Betrag in Höhe von 5,00 Euro wird als angemessen eingestuft.


Deutsches Ärzteblatt 109, Heft 19 (11.05.2012), Seite A-987