Abrechnungsempfehlungen zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 09./10.12.2021 (Wahlperiode 2019/2023) die nachfolgenden, vom Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer am 30.11.2021 befürworteten Abrechnungsempfehlungen beschlossen:

Abrechnungsempfehlungen zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz [PDF]