Broschüre

"Prozessverbesserung in der Patientenversorgung durch Kooperation und Koordination zwischen den Gesundheitsberufen"

23.03.2011

Broschüre: "Prozessverbesserung in der Patientenversorgung durch Kooperation und Koordination zwischen den Gesundheitsberufen"


Die „Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen bei der Bundesärztekammer“ mit 40 Mitgliedsverbänden widmet sich seit ihrer Gründung im Jahr 1989 der Verbesserung der Kommunikation und Kooperation der Gesundheitsberufe. Bereits frühzeitig wurden die Vernetzung der Sektoren und die verbesserte Koordination zwischen den Leistungserbringern als zentrale und dringliche Herausforderungen des deutschen Gesundheitswesens thematisiert.

Nachdem auch der Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen in seinem Jahresgutachten 2007 „Kooperation und Verantwortung“ in den Mittelpunkt gestellt und in diesem Zusammenhang eine veränderte Aufgabenteilung der Berufe angeregt hatte, wurde in der Fachberufekonferenz am 12. März 2008 vereinbart, das Thema „Kooperation der Berufe im Gesundheitswesen“ zum Inhalt einer Klausurtagung zu machen. In dieser Klausurtagung, die am 03. und 04. März 2009 stattfand, ergaben sich aus den beratenen Problemfeldern drei berufsgruppenübergreifende Themenkomplexe, die in interprofessionell besetzten Arbeitsgruppen vertieft wurden, nämlich Prozessverbesserung, Versorgungsverbesserung und Kommunikationsverbesserung.

Die Fachberufekonferenz am 18. März 2009, in der die ersten Gedanken und Ideen aus diesen Arbeitsgruppen präsentiert wurden, beschloss eine Weiterbearbeitung der Themen im Rahmen erweiterter Arbeitsgruppen.

Die Arbeitsgruppe Prozessverbesserung kam am 03. Juni, 27. August, 05. Oktober 2009, 20. Januar und am 17. Februar 2010 zusammen. Sie beschäftigte sich im Kontext der Fragestellung mit den diversen Berufsgruppen und Sektoren bezogenen Schnittstellen sowie mit Steuerungs- und Koordinierungsfragen in der Patientenversorgung. Ziel war die Optimierung des transsektoralen Prozesses ambulant – stationär – ambulant verbunden mit einem Gewinn an Qualität und Zeit für den Patienten, einer verbesserten Koordination unter den Berufsgruppen und den Sektoren und die Schaffung einer neuen Vertrauens- und Zusammenarbeitskultur zwischen den Professionen. Leitfrage war dabei stets: Wer macht sinnvoller Weise was an welcher Stelle des Versorgungsprozesses?

Das Papier stellt ein wichtiges Signal der Berufe im Gesundheitswesen an die Fach- und die politische Öffentlichkeit dar, in dem Sinne, dass sie einen eigenen Beitrag zur Weiterentwicklung einer der wichtigsten Fragen im Gesundheitswesen, nämlich der Steuerung und Koordinierung des Versorgungsprozesses im Konsens und in Zusammenarbeit leisten wollen. Es beschreibt den wünschenswerten Kooperationsprozess der Berufe im Gesundheitswesen unter den gegebenen strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einer koordinierten Patientenversorgung.

Aus der Diskrepanz zur Realität ergeben sich demnach ein Optimierungsbedarf und Anspruch sowie Ansporn für alle Beteiligten, auf dieses Ziel hinzuwirken. Ausgerichtet ist die Betrachtungsweise primär auf multimorbide pflegebedürftige Patienten in der Langzeitversorgung; durchaus einbezogen werden können allerdings auch komplexe ambulante Behandlungssituationen oder auch das ambulante Operieren.

Neben zahlreichen weiterzuverfolgenden Problemen, die sich im Diskussionsprozess ergaben, stellt die Finanzierungsproblematik eine deutliche Hürde für einen Teil der Verbesserungsvorschläge dar. Weiterführende Vorschläge bedingen ggf. auch sozialrechtliche Änderungen. Ausdrücklich sei hier darauf hingewiesen, dass weiterführende systemische oder strukturelle Fragestellungen nicht Gegenstand dieses Papiers sind.

Als Ergebnis ihres Diskussionsprozesses legte die Arbeitsgruppe der Fachberufekonferenz am 10. März 2010 den Entwurf dieses Papier vor. Die Verbände der Fachberufekonferenz diskutierten das Papier zustimmend und brachten in der Folge noch verschiedene Änderungsvorschläge ein. In der abschließenden Sitzung der Arbeitsgruppe am 05. Juli 2010 wurden die aus der Fachberufekonferenz formulierten Änderungsvorschläge konsentiert und eingearbeitet. Eine Verabschiedung durch die Verbände und die Bundesärztekammer erfolgte zwischen August und November 2010.

Das Papier beschreibt zunächst in Teil 1 die Ausgangs- und Problemlagen in Bezug auf Koordination sowohl in medizinischer wie rechtlicher Hinsicht. Daraus leitet Teil 2 die „ideale“  Kooperation im Sinne des koordinierten Versorgungsmanagements sowie die Aufgaben/ Zuständigkeiten der beteiligten Berufsgruppen beim transsektoralen „Patientenpfad“ ab. Dies geschieht jeweils in Form einer grafischen Darstellung und einer erläuternden Kurzdarstellung in Stichworten. In Teil 3 werden in einem kritischen Ausblick weitere (Rahmen-)Bedingungen für eine Prozessverbesserung außerhalb dieses Pfades reflektiert, die bislang zu Versorgungsbrüchen führen. Diese sind z. T. durch leistungsrechtliche Unschärfen bedingt.