Bundesärztekammer

Arztsuche

Arztsuche in Deutschland

Die Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen der Regionen (normalerweise Bundesländer) in Deutschland sind die Einrichtungen, die als einzige die validen Angaben über die Qualifikation der in Deutschland tätigen Ärzte haben. Einige dieser Körperschaften haben bereits Arztsuchdienste aufgebaut, die im Internet für Patienten zugänglich sind. Andere geben bislang nur telefonisch Auskünfte über Ärzte. Wir bieten Ihnen von dieser Seite aus die Informationen zu den Suchdiensten in den einzelnen Regionen.

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Online-Arztsuche vorhanden

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telefonische Beratung bei der Suche nach einem Arzt


Die Arztsuche ist regional aus den Daten der entsprechenden Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen zusammengestellt und greift auf deren Daten zurück. Wenn Sie Ihren Eintrag im entsprechenden Arztsuchdienst nicht finden, wobei nicht alle Organisationen online vertreten sind, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Ärztekammer oder KV.

Psych-Entgeltsystem 23.02.2016

Montgomery: "Qualität vor Schnelligkeit hat sich bewährt"

Berlin - Die Bundesärztekammer hat die im Rahmen des strukturierten Dialogs mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vereinbarten Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Psych – Entgeltsystems begrüßt. „Es hat sich gelohnt, die im April 2014 durchgesetzte Verlängerung der Optionsphase zur sachgerechten Neujustierung der Entgeltsystematik zu nutzen. Und es ist gut, dass eine Fülle der Anregungen der Bundesärztekammer sowie der Fachgesellschaften in den nun vorliegenden Eckpunkten aufgenommen wurden“, so der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. Vorbehaltlich der konkreten gesetzlichen Ausformulierung dürfte der neu eingeschlagene Weg den...
Arzneimittel 22.02.2016

Montgomery: „Wir brauchen mehr Transparenz bei der Preisbildung“

Berlin - Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat angekündigt, die Preisbildung bei Arzneimitteln zu einem TOP-Thema des diesjährigen Deutschen Ärztetages im Mai in Hamburg machen zu wollen. „Wir werden dort über Transparenz bei der Preisbildung sprechen und auch darüber, inwieweit die Preise am Patientennutzen orientiert sind“, sagte er im Nachrichtenmagazin Focus (22.02.2016). Der BÄK-Präsident wies darauf hin, dass Krebsmedikamente im Jahr 2014 mit 4,7 Milliarden Euro die umsatzstärkste Wirkstoffgruppe im Arzneimittelmarkt der gesetzlichen Krankenversicherung waren. „Dabei erfolgt die Preisbildung allein nach Marktinteressen“, rügte er und verwies auf entsprechende US-Untersuchungen. Zudem seien Krebsmedikamente oft als „Orphan Drug“, als Mittel für seltene Krankheiten, in klinischen Studien weniger gründlich geprüft. „Da stellt sich die Frage, ob wir akzeptieren sollten, dass so viel Geld aus unserem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem herausgepresst wird.“
EU 18.02.2016

Kampf gegen Epidemien

Berlin - Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt die Einrichtung eines medizinischen Notfall-Korps der Europäischen Union gegen weltweite Epidemien. Damit wird eine Forderung erfüllt, die die BÄK zusammen mit weiteren ärztlichen Spitzenverbänden schon auf dem Höhepunkt der Ebola-Krise im vergangenen Jahr aufgestellt hatte. Während der Epidemie hatte sich die Bundesärztekammer unter anderem daran beteiligt, freiwillige Helfer für die Bekämpfung von Ebola zu gewinnen. „Ein staatlich organisiertes medizinisches Hilfswerk ist eine notwendige Ergänzung, um die gesundheitliche Versorgung in Krisengebieten gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen schnell und unbürokratisch zu unterstützen“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. Auch der 118. Deutsche Ärztetag 2015 in Frankfurt am Main hatte die Bundesregierung aufgefordert, ein solches Hilfswerk einzurichten, um medizinische Soforthilfe mit speziell ausgebildetem Gesundheitspersonal in Krisengebieten zu leisten. Dabei sollten Ärzte und andere Gesundheitsberufe durch Freistellungserleichterungen ihrer Arbeitgeber und sozialrechtliche Absicherung schneller eingesetzt werden können. „Ebola hat Deutschland und der Weltgemeinschaft vor Augen geführt, dass wir bei der nächsten Pandemie besser vorbereitet sein müssen", sagte der BÄK-Präsident. Die Bundesärztekammer werde sich deshalb bei der Pandemieprävention und -bekämpfung weiter engagieren. Bereits Ende Februar wird die Bundesärztekammer mit Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz und Ärzte ohne Grenzen beraten, welche Kriterien bei der Auswahl von Ärzten für Hilfseinsätze angelegt werden müssen, wie Barrieren für solche Einsätze abgebaut werden können und wie der Wiederaufbau der von Ebola betroffenen Gesundheitssysteme gelingen kann.
Normung 17.02.2016

Europäische Ärzteverbände warnen vor CEN-Normen für Gesundheitsdienstleistungen

Berlin - In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) haben sich neun europäische Ärzteverbände gegen die Entwicklung von Normen für Gesundheitsdienstleistungen durch das private Europäische Komitee für Normung (CEN) ausgesprochen. Die Verbände weisen darauf hin, dass die Organisation des Gesundheitswesens in den Kompetenzbereich der Mitgliedsstaaten fällt. Die Normungsaktivitäten des CEN stellten daher eine „klare Kompetenzüberschreitung“ dar. Jede Normung von Gesundheitsdienstleistungen müsse im Einklang mit dem Fachwissen, den technischen Fertigkeiten und der medizinischen Ethik stehen. Es sei daher Aufgabe der Ärzteschaft, die Regeln für ihre Berufsausübung bis hin zu Standards, Richtlinien und Empfehlungen festzulegen. „Die Schaffung nicht-ärztlicher Bezugsrahmen verletzt nationale Zuständigkeiten, führt zu Mehrdeutigkeiten und gefährdet damit die Patientensicherheit und Versorgungsqualität“, warnen die Ärzteverbände. Gemeinsame Stellungnahme von neun europäischen Ärzteverbänden gegen die Entwicklung von Normen für Gesundheitsdienstleistungen durch das private Europäische Komitee für Normung (CEN) [PDF]
Medizinische Fachangestellte 10.02.2016

Tarifverhandlungen werden im April fortgesetzt

Berlin – In der ersten Verhandlungsrunde über neue Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte (Gehalts- und Manteltarifvertrag, Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung) trennten sich die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) und der Verband medizinischer Fachberufe ohne Ergebnis. Die Medizinischen Fachangestellten forderten um 175,00 Euro höheres Eingangsgehalt in Tätigkeitsgruppe I, die Anhebung der monatlichen Ausbildungsvergütungen um 100,00 -120,00 Euro sowie eine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses zur betrieblichen Altersversorgung um 15,00 Euro monatlich für Vollzeitbeschäftigte. Die Arbeitgeberseite verwies auf die für 2016 vereinbarte Erhöhung des Orientierungswertes für ambulante Leistungen um 1,6% sowie auf die umfangreichen Neuerungen der Tarifreform 2013. Als Verhandlungsführer der AAA wurden in der Mitgliederversammlung vom 10.02.2016 Frau Dr. Cornelia Goesmann, Herr Sanitätsrat Dr. Gunter Hauptmann und Herr Erik Bodendieck wieder- bzw. neu gewählt. Die Verhandlungen werden am 13.04.2016 fortgesetzt. Bis zum Abschluss neuer Verträge gelten die bestehenden Tarifwerke fort. Ansprechpartner: Frau Rosemarie BristrupArbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestelltedezernat5@baek.de
Cannabinoidhaltige Arzneimittel 09.02.2016

BÄK unterstützt Kostenübernahme für Cannabis-Fertigarzneien und Rezepturen

Berlin - Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) begrüßen grundsätzlich das Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums, eine erweiterte Verordnungsfähigkeit cannabinoidhaltiger Arzneimittel zu schaffen. Die wissenschaftliche Datenlage sei für standardisierte und in kontrollierter Dosis einsetzbare Cannabis-Arzneien für bestimmte Anwendungsgebiete für eine Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausreichend, betonen BÄK und AkdÄ in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften.   Nicht nachvollziehbar sei aber, warum zunächst die Voraussetzungen der Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erfüllt sein müssen, bevor eine Erkrankung von einem Arzt mit Cannabis-Arzneimitteln behandelt werden darf. „In der Praxis würde dies bedeuten, dass ein erkrankter Patient zunächst ein Jahr lang mit anderen verfügbaren Arzneimitteln behandelt werden müsste, bevor ihm eine Therapie mit cannabinoidhaltigen Arzneimitteln erstattet wird“, heißt es in der Stellungnahme. Auf strikte Ablehnung bei der Ärzteschaft stoßen die Pläne, auch die Kostenübernahme von getrockneten Cannabis-Blüten und Extrakten zu ermöglichen. Im Gegensatz zu cannabinoidhaltigen Rezeptur- und Fertigarzneien fehle es für deren medizinischen Einsatz an ausreichender wissenschaftlicher Evidenz. Zudem sei zu berücksichtigen, dass der Gebrauch von Medizinalhanf keine genaue Dosierung der medizinisch wirksamen Komponenten von Cannabis erlaube und zudem dessen Gebrauch als Joint mit den gesundheitlichen Gefahren des Tabakrauchens verbunden sei, so BÄK und AkdÄ in ihrer Stellungnahme. Folglich lehnen sie auch die Einrichtung einer sogenannten Cannabis-Agentur zur Kontrolle des Anbaus und des Handels ab. Zwar sei es richtig, die Anwendung cannabinoidhaltiger Arzneimittel weiterhin wissenschaftlich zu begleiten. Die im Gesetzentwurf vorgesehene verpflichtende Teilnahme der betroffenen Patienten an einer Begleitforschung zur Voraussetzung für eine leistungsrechtliche Regelung zu machen, sei hingegen nicht akzeptabel. Auch die ärztliche Verordnung unter einen Zustimmungsvorbehalt der Krankenkasse zu stellen, sei für Leistungen der GKV ein Novum. Stellungnahme der Bundesärztekammer und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften [PDF] Berlin, 04.02.2016
Tag der Kinderhospizarbeit 09.02.2016

Montgomery: Kinder- und Jugendhospize brauchen solide wirtschaftliche Grundlage

Berlin - Anlässlich des Tags der Kinderhospizarbeit am 10. Februar 2016 erklärt Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer: „Die Mitarbeiter und Ehrenamtler in ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhospizen stehen sterbenden Kindern und auch ihren Eltern, Freunden und Angehörigen zur Seite. Sie engagieren sich für ein Lebensende und Sterben in Würde. Dafür gebührt ihnen unser aller Respekt und Anerkennung. Umso wichtiger ist es, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Zukunft dieser wichtigen Einrichtungen kann nicht allein vom ehrenamtlichen Einsatz der Mitarbeiter und von privaten Spenden abhängen. Sie muss auch solide finanziert werden. Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz hat die Bundesregierung ein wichtiges Signal gesetzt. Durch die Festschreibung einer separaten Rahmenvereinbarung für Kinder wird die finanzielle Ausstattung der Hospize maßgeblich verbessert. Jetzt kommt es auf eine zügige Umsetzung an, damit die Kinderhospizarbeit gesichert und weiter ausgebaut werden kann."
Therapie des Typ-2-Diabetes 04.02.2016

Neue Kurzinformation zu Behandlung des Typ-2-Diabetes

Berlin - Typ-2-Diabetes ist weit verbreitet. Charakteristisch für diese Krankheit ist ein dauerhaft zu hoher Blutzuckerspiegel. Unbehandelt kann Diabetes Gefäße, Nerven und Organe schädigen. Die Therapie zielt darauf, Schäden zu vermeiden oder ein Fortschreiten zu verlangsamen, indem der Blutzuckerspiegel gesenkt wird. Eine Änderung des Lebensstils ist bei manchen Menschen bereits ausreichend, andere erhalten nach einiger Zeit Medikamente, um die Therapie zu unterstützen. Wichtig sind dabei die individuell vereinbarten Therapieziele: Es gilt kein starrer Blutzucker-Grenzwert für alle, vielmehr legen Arzt und Patient gemeinsam fest, welche Grenzwerte mit welchen Mitteln erreicht werden sollen. Auf zwei Seiten bietet das neue Informationsblatt "Therapie des Typ-2-Diabetes – Wie läuft die Behandlung ab?" einen Überblick über Ziele und Möglichkeiten der Behandlung. Außerdem erfahren Menschen mit Typ-2-Diabetes, aus welchen Stufen sich ihre Therapie zusammensetzt, und was sie selbst im Umgang mit ihrer Erkrankung tun können. Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) entwickelt im Auftrag von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) Kurzinformationen für Patienten. Diese stehen allen niedergelassenen Ärzten zum Ausdrucken kostenlos zur Verfügung, um sie bei Bedarf Patienten persönlich auszuhändigen. Kurzinformation für Patienten "Therapie des Typ-2-Diabetes - Wie läuft die Behandlung ab?" www.patienten-information.de/kurzinformationen/diabetes/diabetes-therapieMethodik und Quellen www.patienten-information.de/kurzinformationen/diabetes/diabetes-therapie/kurzinformationen/quellen-und-methodik/diabetes-therapieKurzinformationen für Patienten auf Patienten-Information.de  www.patinfo.org Weitere Patienteninformationen
Gesundheitspolitik 03.02.2016

Montgomery: Übermäßige Profite bei Medikamenten sind nicht legitim

Berlin - GOÄ, Anti-Korruptionsgesetz, Flüchtlinge und Arzneimittelpreise – diese vier Themen werden nach Ansicht von Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), die gesundheitspolitische Diskussion der nächsten Monate bestimmen. „Das Jahr 2016 wird ein spannendes Jahr werden“, sagte Montgomery in einem Videostatement. So werde sich der diesjährige Deutsche Ärztetag unter anderem mit der Frage der Preisbildung bei neuen, innovativen Arzneimitteln befassen. Übermäßige Profit- und Renditeerwartungen zu Lasten der Solidargemeinschaft seien nicht legitim. Darüber werde man mit der Pharmaindustrie reden müssen. „Ich hoffe, dass am Ende eine Verbesserung des deutschen AMNOG-Verfahrens herauskommt“, so Montgomery.
Asylverfahren 02.02.2016

BÄK: Ärzten ausreichend Zeit für Untersuchung von Asylbegehrenden geben

Berlin - Ärztinnen und Ärzte müssen in einem beschleunigten Asylverfahren ausreichend Zeit haben, Asylbegehrende auf körperliche und seelische Krankheiten hin zu untersuchen und diese im begründeten Fall geltend zu machen. Das fordert die Bundesärztekammer (BÄK) in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren. Unerheblich sei dabei, ob die Erkrankungen der Asylbewerber bereits im Heimatland bestanden oder erst auf der Flucht oder in Deutschland aufgetreten sind. Das Bundeskabinett befasst sich am morgigen Mittwoch mit dem Gesetzentwurf. Mit ihm sollen unter anderem die Rahmenbedingungen für die Erstellung ärztlicher Atteste im Zusammenhang mit Abschiebungen präzisiert und klargestellt werden. Nur bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, kann von einer Abschiebung abgesehen werden. In Fällen von Posttraumatischer Belastungsstörungen soll die Abschiebung aber regelmäßig möglich sein.  Allerdings bestehe besonders hier die Gefahr, dass sich die lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankung durch die Abschiebung wesentlich verschlechtert kann, warnt Dr. Ulrich Clever, Menschrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer. In ihrer Stellungnahme fordert die BÄK deshalb, dass auch psychische Krankheiten unter der Begrifflichkeit der „lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung“ subsumiert werden müssten. Im Herkunftsland, in dem das Trauma gesetzt wurde, werde es kaum die Voraussetzungen für eine erfolgreiche medizinisch-somatische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung geben.  Für medizinische Gutachten, Stellungnahmen und Untersuchungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern in aufenthaltsrechtlichen Verfahren und vor der Abschiebung sollten ausschließlich Ärzte und Psychotherapeuten beauftragt werden, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Hierfür müssten die Ressourcen des öffentlichen Gesundheitsdienstes an den stark gestiegenen Bedarf angepasst werden, betont die BÄK. Ferner müssten im ärztlichen Diagnose- und Behandlungsprozess qualifizierte Dolmetscher oder Dolmetscherdienste in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.  Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren" [PDF] Berlin, 01.02.2016
Transplantationsregister 29.01.2016

BÄK begrüßt Referentenentwurf des BMG

Berlin - Die Bundesärztekammer hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters uneingeschränkt begrüßt. Mit dem Gesetz würden nunmehr die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines bundesweiten Transplantationsregisters geschaffen werden, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme zu dem Entwurf, den die BÄK an die Bundesregierung übermittelt hat. Mitte Dezember 2015 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist die Errichtung eines bundesweiten Transplantationsregisters, in dem die transplantationsmedizinischen Daten zusammengeführt werden. Mit dem Register sollen wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden, die zu einer Verbesserung und Weiterentwicklung der transplantationsmedizinischen Versorgung und zur Erhöhung der Transparenz führen. Die Bundesärztekammer erwartet, dass das Transplantationsregister eine Verbesserung des Dokumentations- und Datenflusssystems für alle Bereiche des Transplantationswesens bewirkt. Dabei begrüßt sie insbesondere, dass mit dem Referentenentwurf an die mit dem Transplantationsgesetz geschaffene Selbstverwaltungslösung angeknüpft wird. Die BÄK betont in ihrer Stellungnahme, sie werde sich als Vertreterin der im Transplantationswesen tätigen Ärztinnen und Ärzte dafür einsetzen, dass sich der Dokumentationsaufwand für die Transplantationszentren in einem vertretbaren Rahmen bewegt. Stellungnahme der Bundesärztekammer zu dem Referentenentwurf zur Errichtung eines nationalen Transplantationsregisters (Transplantationsregistergesetz – TxRegG)

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Deutsches Ärzteblatt

www.aerzteblatt.de

Arzneimittelkommission
der deutschen Ärzteschaft
www.akdae.de

Ärztliches Zentrum für
Qualität in der Medizin
www.aezq.de