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Ärztemangel

Neue Studie zur Altersstruktur- und Arztzahlentwicklung

Immer mehr Ärztinnen und Ärzte werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen und immer weniger von ihnen werden einen Nachfolger finden. Denn während das Durchschnittsalter sowohl der Vertrags- als auch der Krankenhausärzte kontinuierlich ansteigt, macht sich zugleich der ärztliche Nachwuchs rar. Die Lücken in der ambulanten und stationären ärztlichen Versorgung werden immer größer und im Bereich der hausärztlichen Versorgung gibt es bereits jetzt drastische Versorgungsengpässe. Wie wird sich diese Entwicklung auf den zukünftigen Bedarf an Ärzten in Deutschland auswirken? Warum gibt es trotz steigender Arztzahlen einen Ärztemangel in Deutschland? Wie viele Ärzte kommen nach Deutschland, wie viele wandern aus? Auf diese und weitere Fragen gibt die neue Arztzahlstudie der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Antwort, die am Freitag (03.09.) in einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt werden

Neue Studie zur Altersstruktur- und Arztzahlentwicklung

Patientenverfügung

Ein Jahr Patientenverfügungsgesetz

Statement von Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer:

Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille ist grundsätzlich verbindlich und Grundlage ärztlichen Handelns. Für uns Ärztinnen und Ärzte steht außer Frage, dass jede medizinische Behandlung unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen hat. Dies gilt in gleichem Maße für im Voraus geäußerte Willensbekundungen eines Patienten. Wichtig ist, dass dem Verfassen einer solchen Patientenverfügung eine ärztliche Beratung vorausgeht. Das Patientenverfügungsgesetz in seiner derzeitigen Fassung bietet hier jedoch wenig Hilfestellung, weil konkrete Regelungen für eine ärztliche Beratung fehlen.

Ein Jahr Patientenverfügungsgesetz

Organspende

Widerspruchslösung ernsthaft diskutieren

Deutschlandweit warten 12.000 Menschen auf eine Organspende. Jeden Tag sterben drei Patienten, weil nicht rechtzeitig ein passendes Organ zur Verfügung steht. „Die sogenannte Widerspruchslösung, nach der Hirntoten Organe entnommen werden können, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben, kann dazu beitragen, mehr Menschenleben zu retten“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Hoppe zu den aktuellen Regierungsplänen. Deshalb habe auch der diesjährige Deutsche Ärztetag in Dresden eine gesetzliche Regelung im Sinne einer Widerspruchslösung gefordert. Wichtig sei allerdings, darauf zu achten, dass es mit der jetzt beginnenden Diskussion nicht wieder zu erheblichen Verunsicherungen der Bevölkerung und damit zu einem Rückgang der Spendebereitschaft kommt.

Widerspruchslösung ernsthaft diskutieren

Gesundheitsreform

Für eine gerechte und zukunftsfeste Gesundheitsversorgung

Wer in Deutschland krank wird, der kann auf die Versorgung in einem der besten Gesundheitssysteme der Welt vertrauen. Erfreulicherweise  werden die Menschen zunehmend älter, gleichzeitig eröffnet die Medizin immer bessere Heilungschancen. Angesichts der damit verbundenen finanziellen Herausforderungen hat sich die Politik vorgenommen, die gesetzliche Krankenversicherung heute und für die Zukunft stabiler aufzustellen. Der von der Regierungskoalition vorgelegte Gesetzentwurf für das geplante GKV-Finanzierungsgesetz ist dazu ein wichtiger und richtiger Schritt. Das betonten Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler und Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand der Bundesärztekammer. Das GKV-Finanzierungsgesetz sieht insbesondere die langfristige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Zusatzbeiträge und einen unbürokratischen Sozialausgleich über Steuermittel vor.

Für eine gerechte und zukunftsfeste Gesundheitsversorgung

eHealth-Report

Befragung: Ärzte begrüßen Telematik und Telemedizin – wenn die Daten sicher sind

„Wir Ärztinnen und Ärzte haben keine Angst vor Telematik und IT-Technik, wenn diese Technik sicher ist und das Patient-Arzt-Verhältnis in keiner Weise beeinträchtigt.“ So fasste Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vize-Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), die wesentlichen Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von knapp 600 Ärzten in Klinik und Praxis des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der BÄK zusammen. Die Studie zeige eindrucksvoll, dass die Ärztinnen und Ärzte mit Telematik und Telemedizin große Hoffnungen für eine bessere Patientenversorgung verbinden.

Befragung: Ärzte begrüßen Telematik und Telemedizin – wenn die Daten sicher sind

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