Tätigkeitsbericht 2022

41 Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung Der Arztberuf im Wandel digitaler Transformation Die Bundesärztekammer hatte im Jahr 2021 die „Thesen zur Weiterentwicklung der ärztlichen Patientenversorgung durch Digitalisierung“ veröffentlicht. Medizinische Apps, insbesondere Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), sind ein Bestandteil dieser Weiterentwicklung. Sie finden zunehmend Akzeptanz in der Versorgung. Versicherte haben Anspruch auf diese neue Versorgungsleistung, wenn Ärztinnen und Ärzte ihnen DiGA verschreiben oder ihre Krankenkasse diese genehmigen, sofern ein Nachweis der entsprechenden Indikation vorliegt. Patientenwohl im Fokus Auch der Arztberuf wird sich als Folge dieser neuen Entwicklungen weiterhin stetig wandeln. Eine bestimmende Konstante der ärztlichen Tätigkeit in einem sich verändernden Umfeld bleibt gleichwohl immer ein am Patientenwohl orientiertes Handeln, das zu einer hohen Qualität der Versorgung führt. Nicht zuletzt durch medizinische Apps wächst der Anteil an Patientinnen und Patienten, die bereits mit Vorinformationen zu Ärztinnen und Ärzten kommen. Die Einordnung von Informationen und deren unterschiedliche Evidenzgrundlage wird sich unter anderem in einem erhöhten Beratungsaufwand im Patient-Arzt-Verhältnis auswirken. Das Monopol der Ärztinnen und Ärzte, allein über medizinisches Wissen zu verfügen und dieses im direkten Patient-ArztKontakt anzuwenden, wird dabei zunehmend infrage gestellt. Medizinische Apps im Versorgungsalltag Es ist zu beobachten, dass der Einsatz von medizinischen Apps oftmals neben der eigentlichen, von Ärztinnen und Ärzten verordneten Therapie stattfindet. Aktuell stehen nur wenige Apps zur Verfügung, die auch den ärztlichen Versorgungskontext im Blick haben und sich integrativ in die Therapie einbinden lassen. Auch der Informationsaustausch zwischen heutigen Apps und Ärztinnen und Ärzten erfolgt nicht direkt, sondern mittelbar über die Patientinnen und Patienten. Erschwerend kommt hinzu, dass medizinische Apps nur in wenigen Bereichen ersten einheitlichen Qualitätsstandards unterliegen. Die Bundesärztekammer sieht vor allem dann ein hohes Potenzial beim Einsatz von Apps im Versorgungsalltag, wenn diese sinnvoll in die medizinische Versorgung integriert werden. Einheitlich hohe Qualitätsstandards und deren stetige (Über-)Prüfung müssen dabei als vorausgesetzte Rahmenbedingung festgelegt sein. Die BÄK hat Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte sowie Forderung der Ärzteschaft für den Einsatz medizinischer Apps in der Versorgung formuliert. ■ © DragonImages/stock.adobe.com

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