43 Stand der medizinischen Wissenschaft Aktuelle Positionierungen der Bundesärztekammer Die ärztliche Selbstverwaltung leistet durch die Feststellung des Standes der medizinischen Wissenschaft einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Versorgungsqualität. Der Vorstand der Bundesärztekammer wird in diesem Themenfeld von Expertinnen und Experten des Wissenschaftlichen Beirats (WB) mit ihren fachlichen Netzwerken beraten. Irreversibler Hirnfunktionsausfall Umgangssprachlich oftmals als „Hirntod“ bezeichnet, liegt ein irreversibler Hirnfunktionsausfall (IHA) vor, wenn bei einem Menschen die Funktion des gesamten Gehirns unumkehrbar erloschen ist. Gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Transplantationsgesetzes (TPG) stellt die Bundesärztekammer den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft für die diagnostischen Schritte dieses speziellen Verfahrens sowie die dazu erforderliche ärztliche Qualifikation in einer Richtlinie fest. Überarbeitungsbedarf bestand aktuell insbesondere beim diagnostischen Vorgehen bei extrakorporaler Membranoxygenierung (ECMO) und Extracorporeal-Life-Support-Systemen (ECLS). Unter der Federführung von Prof. Dr. Stephan Brandt und Prof. Dr. Hans Clusmann hat ein Ständiger Arbeitskreis des WB (1) im Zuge der Fortschreibung der Richtlinie (2) zudem Wünsche der praktischen Anwenderinnen und Anwender umgesetzt, beispielsweise bezüglich der Protokollbögen zur Dokumentation der IHA-Feststellung. Richtlinie Hämotherapie Der Ständige Arbeitskreis „Richtlinien Hämotherapie“ des WB (3) bearbeitete unter der Federführung von Prof. Dr. Johannes Oldenburg und Prof. Dr. Harald Klüter eine Aktualisierung der Richtlinie Hämotherapie, die unter anderem die Auswertung der seit dem Jahr 2017 eingegangenen und für eine spätere Bearbeitung eingestuften Hinweise sowie Feststellungen des Erkenntnisstandes der medizinischen Wissenschaft zur Herstellung von Hyperimmunplasma auf der Grundlage von § 12a TFG berücksichtigt. Fehlbildungen bei Neugeborenen Die Stellungnahme (4), die durch einen interdisziplinären Arbeitskreis unter der gemeinsamen Federführung von Prof. Dr. Maria Blettner und Prof. Dr. Fred Zepp (5) erarbeitet worden ist, beschreibt ein Modell für ein Nationales Register für angeborene Fehlbildungen auf der Basis bereits routinemäßig unter anderem im Rahmen der Kinder-Früherkennungsuntersuchungen („U-Untersuchungen“) erhobener Daten. Neben einer standardisierten, digitalisierten Erfassung und Aufbereitung dieser Daten empfiehlt die Stellungnahme, eine gesetzliche Grundlage für die Meldung und zentrale Speicherung der Daten zu schaffen. Damit knüpft sie an die aktuelle gesundheitspolitische Diskussion um ein Registergesetz an. ■ (1) www.baek.de/tb22/ak_iha (2) www.baek.de/tb22/rili_iha (3) www.baek.de/tb22/haemotherapie (4) www.baek.de/tb22/sn_neugeborene (5) www.baek.de/tb22/ak_neugeborene © Nenov Brothers/stock.adobe.com
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