BÄK: Impfen ist eine ärztliche Aufgabe

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
Gesundheitspolitik

Berlin - Die Bundesärztekammer lehnt eine Verlängerung der COVID-19-Impfberechtigung für Apotheker, Zahn- und Tierärzte ab.

Es fehlten „überzeugende Daten, die belegen würden, dass diese Einbindung notwendig und zielführend ist, um ein flächendeckendes Impfangebot sicherzustellen“, schreibt die BÄK in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19.

Das Impfen sei eine originäre Aufgabe der Humanmedizin und dürfe auch aus Gründen des Patientenschutzes nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, eine entsprechende Berechtigung für die genannten Berufsgruppen bis zum 30. April 2023 zu verlängern.

Darüber hinaus geht die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme noch auf weitere Regelungsinhalte ein, unter anderem auf die Einrichtung eines elektronischen Melde- und Informationssystems, die nationalen Programme zur Prävention übertragbarer Krankheiten oder den Infektionsschutz in medizinischen und in Gemeinschaftseinrichtungen.

BÄK-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19