Das Transparenzregister darf nicht zum Hemmschuh für die dringend erforderliche Krankenhausreform werden

Krankenhausreform

Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, erklärt zu der heutigen Pressekonferenz des Bundesgesundheitsministers:

„Der Bundesgesundheitsminister hat sich für seine heutige Pressekonferenz einen Tag ausgesucht, an dem die Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken mit einem Warnstreik auf ihre schwierigen Arbeitsbedingungen hinweisen. Außerhalb der Universitäten kämpfen viele kleine und mittlere Krankenhäuser um ihr wirtschaftliches Überleben. In dieser Situation ist ein weiterer öffentlicher Schlagabtausch im Streit um das Transparenzgesetz kein Lösungsbeitrag. Der Minister muss sich stattdessen auf die wirklich drängenden Probleme in der Versorgung konzentrieren.

Es ist gut und richtig, Patientinnen und Patienten dabei zu unterstützen, informierte und selbstbestimmte Entscheidungen bei der Auswahl von Krankenhäusern treffen zu können. Plakative Hochrechnungen zu vermeintlich vermeidbaren Todesfällen, wie sie heute von Herrn Prof. Busse präsentiert wurden, verunsichern aber Patientinnen und Patienten und diskreditieren die Arbeit der Beschäftigten in unseren Gesundheitseinrichtungen. Auch vor diesem Hintergrund werden wir die heute vorgestellten Berechnungen zu den Effekten öffentlich verfügbarer Qualitätsdaten sorgfältig prüfen.

Ganz unabhängig davon geht die Vorstellung an der Realität vorbei, einweisende Ärzte und Rettungsdienstmitarbeiter wüssten heutzutage nicht, welche Krankenhäuser spezialisierte Behandlungsmöglichkeiten für Herzinfarkte und Schlaganfälle vorhalten. Auch Patienten können dies über die bereits vorhandenen Informationsquellen wie das Deutsche Krankenhausverzeichnis oder die ‚Weisse Liste‘ leicht in Erfahrung bringen. Das gilt genauso für die Frage, welche Krankenhäuser bei der Behandlung von Krebs oder anderen gravierenden Erkrankungen über besondere Expertise verfügen. Dafür braucht es kein neues, bürokratielastiges Register.

Vor allem aber darf der Streit um das Register die Arbeit an der dringend notwendigen Krankenhausreform nicht länger verzögern. Eine solche Reform kann nur gelingen, wenn Bund und Länder sie gemeinsam umsetzen. Ein einseitiges Vorgehen des Bundes, wie es der Minister angekündigt hat, wird uns deswegen keine Lösung bringen. Der Bundesgesundheitsminister sollte stattdessen die Gespräche mit den Ländern zum Reformgesetz schnellstmöglich wieder aufnehmen und auch die Institutionen der Selbstverwaltung einbinden. Nur dann können sachgerechte Lösungen erreicht werden.

Alle Entscheidungsträger in Bund und Ländern sollten sich ihrer Verantwortung dafür bewusst sein, noch in diesem Jahr die Weichen für grundlegende Reformen zu stellen. Wir brauchen mehr Aufgabenteilung und Kooperation unter den Krankenhäusern, mehr Konzentration in der Spezialversorgung und zugleich eine nachhaltige Stabilisierung der flächendeckenden Grundversorgung. Außerdem wird die beste Krankenhausreform ins Leere laufen, wenn sie nicht mit einer nachhaltigen Stärkung der ambulanten Versorgung, mit einer stimmigen Reform der Notfallversorgung und mit einer konsequenten Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung verbunden wird. Bei all dem müssen wir darauf achten, im Flächenland Deutschland dünn besiedelte Regionen nicht von der Versorgung abzukoppeln. Grundlage für den Erfolg aller Reformbemühungen sind schließlich entschiedene Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in allen Versorgungsbereichen.“