„Ende der Regelung ist sinnvoll“

Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Hamburg

Zum Jahresende soll die einrichtungsbezogene Impfpflicht auslaufen. Beschäftigte in Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen müssen dann nicht mehr nachweisen, dass sie gegen Covid-19 geimpft sind. Dr. Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg begrüßte diese Entscheidung der Bundesregierung. „Das ist ein sinnvoller Schritt. In Hamburg wurden vergleichsweise wenig Fälle gemeldet und wenn, dann gab es nur selten Konsequenzen. Dafür war der Verwaltungsaufwand bei den Einrichtungen und in den Behörden groß. Es ist gut, dass diese Regelung im neuen Jahr Geschichte sein wird“, so Emami.

Nach Angaben der Sozialbehörde wurden in Hamburg bis Mitte Oktober 250 Betretungsverbote für Beschäftigte im Gesundheitswesen ausgesprochen, die keinen Corona-Impfschutz vorweisen konnten. Insgesamt sind in der Hansestadt über 150.000 Menschen im Gesundheitswesen beschäftigt.

„Eine sehr große Mehrheit der Beschäftigten im Hamburger Gesundheitswesen war von Anfang an bereit, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Sie leisten bis heute einen ganz wesentlichen Beitrag, um die Pandemie wirkungsvoll zu bekämpfen. Wir sollten uns weiter auf diese Aufgabe konzentrieren und uns nicht länger mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aufhalten, die keinen spürbaren Beitrag zu einer sichereren Versorgung der Patientinnen und Patienten in unserer Stadt leisten konnte“, sagte PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg.

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