Gesetzgeber muss Voraussetzungen und Grenzen klar definieren
Berlin – Vor der Orientierungsdebatte des Deutschen Bundestages über vorgeburtliche genetische Bluttests am 11. April 2019 erklärt der Vorstand der Bundesärztekammer:
„Mit der Nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPD) verbinden sich fundamentale ethische Fragen. Eine Verkürzung der Debatte um die Einführung der NIPD auf die Frage der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) reicht nicht aus.
Seit der Entwicklung der NIPD lässt sich das Risiko einer autosomalen Trisomie (derzeit Trisomie 13, 18 und 21) durch die Analyse zellfreien fetalen Erbguts im Blut der Schwangeren bestimmen. Die NIPD kann – sofern sie zu einer Reduktion der durch die invasive Pränataldiagnostik bedingten Risiken, insbesondere Fehlgeburten, beiträgt – eine sinnvolle Ergänzung der vorgeburtlichen Risikoabklärung darstellen. Deshalb muss der Zugang für alle Versicherten gleichberechtigt möglich sein.
Den Anwendungsbereich für die NIPD einschließlich ihrer Voraussetzungen und Grenzen zu definieren, bleibt Aufgabe des Gesetzgebers. Dies erfordert eine breite gesellschaftspolitische Diskussion, wie die Gesellschaft mit Krankheit und Behinderung umgeht. Die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung müssen verbessert, bestehende Barrieren abgebaut und eine gleichberechtigte Teilhabe im beruflichen wie im sozialen Bereich muss durch entsprechende Förder- und Betreuungsangebote sichergestellt werden. Dazu gehört auch ein klares Bekenntnis zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und deren Familien.
Die Ärzteschaft wird sich auch weiterhin für die Belange von Menschen mit Behinderung und deren Integration einsetzen: Es darf durch pränatale Untersuchungen niemals zu einer Diskriminierung von Eltern kommen, die sich für ein Kind mit Behinderung bzw. einer angeborenen Erkrankung entscheiden. Vielmehr verdienen sie und die Kinder die bestmögliche Solidarität der Gesellschaft.
Mit Blick auf die Konfliktsituation kann nur eine umfassende Information und Aufklärung sowie eine kompetente Beratung die Schwangere unterstützen, eine verantwortungsbewusste und selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Die Ärzteschaft fordert den Gesetzgeber daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass Schwangere vor der Durchführung einer NIPD umfassend und ergebnisoffen von einem entsprechend qualifizierten Arzt über mögliche Konsequenzen dieser vorgeburtlichen genetischen Untersuchung beraten werden müssen. Diese Beratung darf nicht an Kapazitätsproblemen oder ungenügender Finanzierung scheitern.“