Jeder sollte sich bekennen

Organspende

Berlin – Zu dem heute vorgestellten Gesetzentwurf für eine sogenannte doppelte Widerspruchslösung bei der Organspende erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:

„Grundsätzlich ist die Bereitschaft zur Organspende da. Das zeigen Umfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Mehr als 80 Prozent der Bevölkerung sehen demnach die Organspende positiv. Allerdings besitzt nur ein Drittel der Bevölkerung einen Organspendeausweis. Das zeigt, dass Aufklärung- und Informationskampagnen zwar wichtig, aber allein nicht ausreichend sind.

Nach wie vor sind die Themen Tod und Sterben in unserer Gesellschaft tabuisiert. Das führt dazu, dass viele zwar der Organspende positiv gegenüberstehen, die verbindliche Beschäftigung mit diesem Thema aber vor sich herschieben. Bei dem Modell der doppelten Widerspruchslösung müssen sich  die Menschen bewusst mit der Frage auseinandersetzen, ob sie spenden wollen, oder nicht. Ganz wichtig: Niemand wird zur Organspende gezwungen. Man kann einer Organspende zu Lebzeiten widersprechen. Und nach dem Tod  ist auch den Angehörigen ein Widerspruch möglich.

Trotzdem muss uns bewusst sein, dass es bei der Widerspruchslösung um ein hochsensibles Thema geht, das ethische, religiöse und verfassungsrechtliche Fragen berührt. Notwendig ist eine besonnene Diskussion mit Respekt für die Ängste und Argumente der Gegenseite. Es ist gut, dass diese Debatte in der ganzen gesellschaftlichen Breite geführt und dann aus der Mitte des Bundestags heraus entschieden werden soll.“