Niedersachsen: „Die Zwangsrekrutierung ist ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte, vor dem ich nur warnen kann“
Hannover - Die SPD/CDU-Landesregierung plant eine Ergänzung des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD), die vorsieht, ärztliches und pflegerisches Personal während einer Pandemie verpflichten zu können. „Eine derartige Zwangsrekrutierung von niedersächsischen Ärztinnen und Ärzten lehne ich entschieden ab“, kritisiert Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen. „Es besteht keinerlei Grund zu der Annahme, dass die Ärzteschaft durch staatlichen Zwang zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit angehalten werden muss. Tagtäglich erfüllen die Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen ihre beruflichen Verpflichtungen trotz des für sie bestehenden erhöhten Risikos einer eigenen Infektion und Erkrankung.“
Die Ärzteschaft halte eine solche Regelung nicht nur für unangemessen, sondern sogar für kontraproduktiv, sagt die Ärztekammerpräsidentin: „Damit stößt die Politik alle Ärztinnen und Ärzte, die sich freiwillig für die Bewältigung der Corona-Krise engagiert haben, vor den Kopf.“ Insbesondere Ärztinnen und Ärzte sowie die Pflegekräfte würden seit Beginn der Pandemie bis heute in vorderster Reihe bei der Versorgung infizierter Patienten mit SARS-CoV-2 stehen. Es habe während des COVID-19-Ausbruchs zudem eine große Zahl von Ärztinnen und Ärzten bis hin zu Ruheständlern und Studierenden der Humanmedizin gegeben, die sich gemeldet und freiwillig Hilfe und Unterstützung in der Patientenversorgung geleistet hätten.
„Dieser Gesetzentwurf ist ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte, vor dem ich nur warnen kann“, bekräftigt Wenker. Eine „Zwangsrekrutierung“ sei die vollkommen falsche Reaktion auf den bisher in Niedersachsen erfolgreich eingeschlagenen Weg der Pandemiebekämpfung. Als Alternative schlägt die Ärztekammerpräsidentin stattdessen die Einrichtung eines Freiwilligenregisters vor, das beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung angesiedelt sein könnte: Das Register dort zu führen sei sinnvoll, weil sich dadurch alle Gesundheitsberufe beteiligen könnten. „Den Aufruf aber sollten die Berufsverbände und Kammern übernehmen“, regt Wenker an.