Reform der ärztlichen Ausbildung duldet keinen weiteren Aufschub

Approbationsordnung

Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt hat an die Politik appelliert, die seit Jahren angekündigte und dringend benötigte Reform des Medizinstudiums endlich umzusetzen.

„Die Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung ist Teil des sogenannten Masterplans Medizinstudium 2020, der im März 2017 von Bund und Ländern beschlossen wurde. Dem Namen nach haben wir mit dieser Reform also jetzt schon vier Jahre Verzug. Sie darf keinesfalls auf den letzten Metern scheitern“, sagte Reinhardt mit Verweis darauf, dass die eigentlich für Februar geplante Kabinettsbefassung entfallen ist und nach wie vor nicht wieder auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Zuvor hatten die Bundesländer verdeutlicht, dass sie der Reform im Bundesrat nicht zustimmen werden, solange der Bund sich nicht an der Finanzierung der Folgekosten beteiligt. Die Bundesregierung hatte daraufhin erneut bekräftigt, dass sie keine Beteiligung beabsichtigt.

Die BÄK unterstützt insbesondere die vorgesehene Verzahnung von praktisch-klinischen sowie grundlagenwissenschaftlichen Inhalten im Studium. Vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Hausärztemangels ist auch die geplante Stärkung der Allgemeinmedizin wichtig und erforderlich. Des Weiteren befürwortet die Bundesärztekammer ausdrücklich, dass der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin im Zuge der Novellierung als verbindliche Grundlage für die Ausgestaltung des Medizinstudiums verankert und stetig weiterentwickelt werden soll. Nur so können die Inhalte des Medizinstudiums kontinuierlich aktuell gehalten werden.

„Bund und Länder müssen ihrer Verantwortung für eine moderne ärztliche Ausbildung gerecht werden. Die Reform muss kommen, auch wenn bei einigen Punkten noch Verbesserungsbedarf besteht“, betonte Reinhardt. Konkret nannte er die Ergänzung einer Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr (PJ) sowie die im Sinne der Qualitätssicherung notwendige Einbindung der Landesärztekammern in die Rekrutierung der Lehrpraxen. Darüber hinaus setzen sich die Bundesärztekammer sowie der Deutsche Ärztetag für die Einführung einer differenzierten Fehlzeitenregelung im PJ ein.

Bereits der 127. Deutsche Ärztetag 2023 in Essen hatte die Dringlichkeit der Reform betont, um eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte ärztliche Versorgung in allen Regionen Deutschlands auch in Zukunft sicherstellen zu können.