Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen legt Jahresbericht vor
Dresden - Im letzten Jahr gingen 296 Anträge wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers (2020: 308) bei der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Sächsischen Landesärztekammer ein. In nur 188 Fällen wurde auf Grund der eingereichten Unterlagen eine Begutachtung wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers eingeleitet (2020: 183). Davon wurde in 31 Fällen ein Behandlungsfehler durch die Gutachterstelle festgestellt (2020: 40). Das geht aus dem aktuell vorliegenden Bericht für 2021 hervor.
„Jeder Behandlungsfehler bedeutet auch ein persönliches Schicksal. Deshalb ist die insgesamt geringe Anzahl an Fehlern bei rund 32 Millionen ambulanten und stationären Behandlungsfällen in Sachsen trotz der extremen Arbeitsverdichtung in Krankenhäusern und Praxen ein Ergebnis der verantwortungsvollen Tätigkeit der Ärzte, Schwestern und Pflegekräfte.“ so Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. „Ob der leichte Rückgang der eingereichten Anträge mit den verschobenen Operationen auf Grund der Corona-Pandemie zusammenhängt, kann nur vermutet werden.“
Von 188 eingeleiteten Begutachtungen entfielen 127 auf den stationären Sektor, 14 auf Klinikambulanzen, 33 auf ambulante Praxen und 14 auf Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Die überwiegende Anzahl der Anträge entfiel auf die Fachrichtung Chirurgie (78), die Innere Medizin (29), die Orthopädie (20) und auf die Augenheilkunde (7)
Zu mehr als 60 Prozent sind die Antragsteller anwaltlich vertreten. Die Anerkennungsrate beträgt 19 Prozent, was im gewohnten Bereich liegt. In 90-95 Prozent der Begutachtungsfälle wird durch die Bearbeitung in der Gutachterstelle eine abschließende Klärung erreicht. 5-10 Prozent werden nachfolgend auf dem Rechtsweg weiterbearbeitet. Die Bereitschaft der Ärzte, sich an den Verfahren zu beteiligen und zur Aufklärung beizutragen, ist nach wie vor sehr hoch.