Meldung von Impfreaktionen nach Infektionsschutzgesetz - Impfkritischen Aufruf ignorieren
Dresden - Derzeit werden sächsische Ärzte mit einem Aufruf aus der impfkritischen Szene überschwemmt, Meldungen über eine Vielzahl von Krankheiten und/oder anderen Auffälligkeiten über einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen nach einer Impfung als Impfnebenwirkung zu lancieren.
Wir stellen klar:
- Die sächsischen Ärzte kommen ihrer Meldepflicht zum „Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung“ gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 IfSG gewissenhaft nach. Dies ist an Hand der an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldeten Daten und der Aufbereitung der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen nachweisbar.
- Eine Impfreaktion als auch Impfnebenwirkungen treten in der Regel innerhalb von 14 Tagen auf. Das Paul-Ehrlich-Institut verlängert diesen Abstand sicherheitshalber auf 42 Tage und wertet zudem Meldungen aus, bei denen ein längerer Abstand zur Impfung besteht. Gesundheitliche Beschwerden bis 90 Tage nach einer Impfung zu melden, entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage.
- Patienten, die der Meinung sind, dass ihr behandelnder Arzt eine Impfnebenwirkung nicht meldet, haben die Möglichkeit, selbst beim Paul-Ehrlich-Institut Meldung zu erstatten. Es sei hierbei explizit nochmals auf die vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelte und gepflegte SafeVac 2.0 App hingewiesen, die die Selbstmeldung von Patienten erheblich erleichtert.
Den Aufruf sollten Ärztinnen und Ärzte ignorieren.