Die Bundesärztekammer

Als Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen Ärztekammern wirkt die Bundesärztekammer (BÄK) aktiv am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft mit und entwickelt Perspektiven für eine bürgernahe und verantwortungsbewusste Gesundheits- und Sozialpolitik.

Die BÄK unterstützt die Arbeit der Ärztekammern und nimmt dabei mittelbar auch gesetzliche Aufgaben wahr. Unmittelbare gesetzliche Aufgaben sind der BÄK unter anderem im Rahmen der Qualitätssicherung sowie der Transplantationsgesetzgebung zugewachsen.

Die Bundesärztekammer ist aus der im Jahre 1947 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern hervorgegangen.

Heute ist sie die Arbeitsgemeinschaft der 17 Landesärztekammern und somit ein organisatorischer Zusammenschluss von Körperschaften öffentlichen Rechts. Die Bundesärztekammer selbst ist keine Körperschaft, sondern ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit.

Ärztinnen und Ärzte gehören der BÄK lediglich mittelbar über die Pflichtmitgliedschaft in ihrer Ärztekammer an.

Der einmal jährlich stattfindende Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das "Parlament der Ärzteschaft".

Der Präsident und die beiden Vizepräsidenten der Bundesärztekammer werden vom Deutschen Ärztetag für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Präsidium der Bundesärztekammer

An der Spitze der Bundesärztekammer stehen

Präsident Dr. Klaus Reinhardt

Vizepräsidentin Dr. Ellen Lundershausen

Vizepräsidentin Dr. Susanne Johna

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Jürgen Gebhardt

Vorstand der Bundesärztekammer

Laut Satzung der Bundesärztekammer § 5 besteht der Vorstand der BÄK aus dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, den Präsidenten der Landesärztekammern, die Mitglieder der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) sind, und zwei weiteren Ärztinnen/Ärzten.