Tätigkeitsbericht 2022

22 Krankenhausreform Stationäre Versorgung gemeinsam gestalten statt „Revolution von oben“ Die Krankenhausversorgung in Deutschland benötigt dringend Reformen – darüber sind sich alle relevanten Akteure einig. Was das konkret bedeutet, darüber gehen die Meinungen mitunter weit auseinander. Auf Bundesebene begannen mit der Einsetzung einer „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ am 2. Mai 2022 die konkreten Beratungen zu einer Reform von Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung. Ärztetag fordert grundlegende Krankenhausreform Der 126. Deutsche Ärztetag in Bremen hat zeitgleich im Mai 2022 eine grundlegende Reform der Krankenhauslandschaft in Deutschland gefordert. Bund und Länder sollen sich dieser Aufgabe gemeinsam stellen. Orientierung am realen Versorgungsbedarf, Daseinsvorsorge, eine Fokussierung auf die Patientinnen und Patienten sowie die Personalausstattung sollen im Zentrum der Reformbemühungen stehen. Das Ärzteparlament rief die Länder dazu auf, ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionskosten für die Krankenhäuser in vollem Umfang nachzukommen. „Unzureichende oder gar ausbleibende Investitionskostenfinanzierungen gefährden die Qualität der Patientenversorgung“, warnten die Abgeordneten. (1) Die für eine zeitgemäße und angemessene Patientenversorgung erforderlichen Mittel müssten den Krankenhäusern in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Außerdem fordert die Bundesärztekammer, endlich eine grundlegende Reform des Vergütungssystems für Kliniken in Angriff zu nehmen. Diese müsse sich prioritär an Kriterien wie tatsächlich erbrachten Leistungen, tatsächlichem Personalbedarf, Personalentwicklung, Flächendeckung und Vorhalteleistungen ausrichten. Zudem sollte den Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte deutlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. © picture alliance/dpa/Christoph Soeder

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