Tätigkeitsbericht 2022

35 aktiv aufgenommen. Angestrebt werden sollte zudem eine Veranstaltung zum Thema „Telemedizin in der Arbeitsmedizin“. Auch der 126. Deutsche Ärztetag befasste sich mit der Arbeitsmedizin. Basierend auf dem Antrag des BÄK-Vorstands „Ärztliche Gesundheitskompetenz in der Arbeitswelt ist unverzichtbar“ (3) lehnten die Abgeordneten die Pläne zur Änderung der Bemessungsgrundlage für die ärztlichen Einsatzzeiten nach der DGUV Vorschrift 2 im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung strikt ab. Zudem hat die Corona-Pandemie einmal mehr den hohen Stellenwert des betrieblichen Gesundheitsschutzes im größten gesellschaftlichen Präventionssetting unter Beweis gestellt. Den betrieblichen Gesundheitsschutz auf Grundlage überkommener Erhebungen zur Versorgungssituation zur Disposition zu stellen und die ärztliche Tätigkeit zu substituieren, wird den Präventionsbedarfen in einer modernen Arbeitswelt aus Sicht der Ärzteschaft nicht gerecht. Telemedizin in der Arbeitsmedizin Am 30. Januar 2023 fand die Hybridveranstaltung „Telemedizin in der Arbeitsmedizin – Zugewinn für die betriebsärztliche Versorgung“ statt. Mehr als 500 Teilnehmer verfolgten die Veranstaltung per Livestream. (4) „Digitalisierung, demografischer Wandel und Vernetzung verändern die Arbeitswelt grundlegend – und damit auch die arbeitsmedizinische Betreuung und Versorgung. Telemedizin spart Zeit und Wege. Das ist gerade in Anbetracht des akuten Fachkräftemangels für alle Beteiligten ein enormer Vorteil, sagte BÄK-Vizepräsident Dr. Günther Matheis anlässlich der Veranstaltung. Diese wurde gemeinsam durchgeführt von der BÄK, der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und dem Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) und sollte dazu beitragen, die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen und Akteure im Arbeitsschutz zu intensivieren sowie das große Potenzial digitaler Instrumente für die Arbeitsmedizin aufzeigen. Potenzial der Digitalisierung nutzen Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“ der BÄK, verwies auf die vielfältigen Chancen, die die Digitalisierung für die medizinische Versorgung eröffnet. So könnten Diagnostik und Therapie von einer breiteren Datengrundlage profitieren. Zugleich warnte er davor, die neuen Technologien als Allheilmittel zu sehen. „Die persönliche Zuwendung bleibt weiterhin der Goldstandard ärztlichen Handelns“, sagte Bodendieck. „Die Corona-Pandemie hat der Telemedizin zum Durchbruch verholfen. Vor einigen Jahren wurde noch darüber diskutiert, ob ihr Einsatz überhaupt vertretbar ist. Heute stehen wir vor der Frage, in welchen Versorgungsbereichen die Telemedizin sinnvoll eingesetzt werden kann und in welchen nicht“, sagt Dr. Wolfgang Miller, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Ambulante Versorgung“ der BÄK. Auch warnte er vor einer Überregulierung der digitalen Arbeitsmedizin. In der Veranstaltung verkündete zudem der Präsident der DGAUM, Prof. Dr. Thomas Kraus, dass sich Leitlinien zur Handhabung von Telemedizin in der Arbeitsmedizin in Vorbereitung befänden. (5) ■ (1) https://kurzelinks.de/nuku (2) www.baek.de/tb22/taskforce (3) www.baek.de/tb22/126daet (4) www.baek.de/tb22/arbeitsmedizin (5) https://kurzelinks.de/8r6b

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