Tätigkeitsbericht 2022

48 Transplantationsmedizin Richtlinienarbeit und Prüfungen im gesetzlichen Auftrag Nach dem Transplantationsgesetz (TPG) hat die Bundesärztekammer den Auftrag, Richtlinien für die Organtransplantation zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. Die dafür eingerichtete Ständige Kommission Organtransplantation (StäKO) führte ihre sechs Sitzungen im Berichtsjahr als Webkonferenzen durch. In den insgesamt 46 Sitzungen der 14 StäKO-Arbeitsgruppen wurde überwiegend ebenso verfahren. Schwerpunktmäßig hat sich die StäKO mit folgenden Themen befasst: Maschinenperfusion, Forschungsvorhaben in der Transplantationsmedizin und dem Organaustausch im Eurotransplant-Verbund. Überdies wurden vier Richtlinienänderungen beraten, an den Vorstand der Bundesärztekammer zur Beschlussfassung übergeben und dem Bundesgesundheitsministerium zur Genehmigung vorgelegt: ● Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Lebertransplantation (RL BÄK Leber) ● Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Pankreastransplantation und kombinierten Pankreas-Nierentransplantation (RL BÄK Pankreas) ● Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Nierentransplantation (RL BÄK Niere) ● Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Darmtransplantation und zu kombinierten Transplantationen unter Einschluss des Darms (RL BÄK Darm) Neben der Fortschreibung der organspezifischen Richtlinien ist die Kommission mit Fragen der Lebendorganspende im Hinblick auf eine mögliche Novellierung des Transplantationsgesetzes befasst. Prüfungs- und Überwachungskommission Die Überwachungskommission gemäß § 11 Abs. 3 S. 4 TPG und die Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 5 S. 4 TPG sind die Kon- © horizont21/stock.adobe.com

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