Tätigkeitsbericht 2025 der BAEK

24 Ärztliche Fortbildung Praxisorientierte Hinweise ergänzen (Muster-)Fortbildungsordnung 2024 Die Bundesärztekammer hat detaillierte Hinweise und Erläuterungen zur einheitlichen und konsequenten Anwendung der Anerkennungsvoraussetzungen für Fortbildungen veröffentlicht, wie sie in der neuen (Muster-)Fortbildungsordnung (MFBO) 2024 festgelegt sind. Nach der Verabschiedung der neuen MFBO auf dem 128. Deutschen Ärztetag 2024 und der anschließenden Übernahme des Regelwerks in das Satzungsrecht der (Landes-)Ärztekammern ist es von zentraler Bedeutung, die Anerkennungsvoraussetzungen flächendeckend und einheitlich anzuwenden. Dies gewährleistet nicht nur eine verlässliche Grundlage für Fortbildungsanbieter bundesweit, sondern trägt auch der Notwendigkeit Rechnung, die Neutralität, Transparenz und Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen zu wahren. Zur Unterstützung einer reibungslosen Umsetzung der MFBO in der Praxis wurden im Berichtsjahr unter der Leitung der beiden Vorsitzenden der Ständigen Konferenz „Ärztliche Fortbildung“, Dr. Günther Matheis und Dr. Gerald Quitterer, gemeinsam mit den Fortbildungsverantwortlichen der (Landes-) Ärztekammern insbesondere zu den §§ 5 und 6 der MFBO, die die zentralen Anerkennungsvoraussetzungen enthalten, umfassende Hinweise und Erläuterungen erarbeitet und konsentiert. Diese Hinweise und Erläuterungen sind in Form einer Handreichung im FAQ-Format erstellt und als Verweis in die aktualisierten „Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung“ aufgenommen. Darüber hinaus wurden die „Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung“ angepasst, um der neuen Rechtslage Rechnung zu tragen. Die aktualisierten Empfehlungen präzisieren nicht nur die Vorgaben der MFBO, sondern geben auch spezifische Hinweise zur Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen, die über die rein formalen Anforderungen hinausgehen. Die Bundesärztekammer wird die FAQ in Abstimmung mit den (Landes-)Ärztekammern bei Bedarf kontinuierlich um neu auftretende Fragestellungen aus der Praxis erweitern. Zudem ist vorgesehen, die „Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung“ weiterzuentwickeln und die Inhalte zur qualitativ hochwertigen Konzeption und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen mit neuen Aspekten – wie z. B. didaktischen Grundsätzen, Methodenwahl, zeitliche und strukturelle Gestaltung, Qualitätssicherung sowie formalen und organisatorischen Anforderungen – zu ergänzen. Gemeinsam mit den (Landes-)Ärztekammern setzt sich die BÄK weiterhin für eine konsequente Anwendung der neuen Regelungen ein, um die Unabhängigkeit und Transparenz des Fortbildungssystems zu stärken. Durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Regelungen soll sichergestellt werden, dass die ärztliche Fortbildung auch in Zukunft auf einem hohen Niveau bleibt und den Anforderungen des medizinischen Fortschritts sowie den Rahmenbedingungen ärztlichen Handelns gerecht wird. ■ © izusek/iStock Getty-Images

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