Tätigkeitsbericht 2025 der BAEK

Tätigkeitsbericht 2025 der Bundesärztekammer

2 Impressum © Bundesärztekammer 2026 Herausgeber: Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern), Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Redaktion: Dezernat Politik und Kommunikation, Bundesärztekammer Titelfoto: © Ralf Klingelhöfer Vorstand der Bundesärztekammer (Seite 60): ©Die Hoffotografen, ©MB Hessen, ©LÄK Thüringen, ©BLÄK, ©Phil Dera, ©LÄK Thüringen, ©Anke Illing/ÄK Berlin, ©SLÄK, ©Jochen Rolfs, ©ÄK Sachsen-Anhalt, ©Privat, ©Sarah Johanna Eick, ©Jörg Wohlfromm, ©Karsten Klama, ©Ines Engelmohr, ©LÄK Baden-Württemberg, ©F.Aschenbrenner/M.Joppen GmbH, ©K. Sass/ÄKMV, ©BLÄK, ©Nancy Heusel/ÄKN, ©Elmar Esser, ©aeksaar/honk, ©Ulrike Schacht Satz: Deutscher Ärzteverlag GmbH, Dieselstraße 2, 50859 Köln Alle Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Mikroskopie und zur Einspeicherung in elektronische Datenbanken sowie zur Übersetzung in Fremdsprachen für alle veröffentlichten Beiträge vorbehalten. Druck und Aufnahme in elektronische Datenbanken, auch auszugsweise – außer zur ausschließlich privaten Verwendung –, nur mit Genehmigung der Bundesärztekammer.

3 Tätigkeitsbericht 2025 der Bundesärztekammer Bundesärztekammer Deutscher Ärztetag

4 Tätigkeitsbericht 2025 Inhaltsverzeichnis Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Überblick Kammerjahr 2025 – Bundesärztekammer – engagiert, sichtbar, wirksam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 129. Deutscher Ärztetag – Deutscher Ärztetag in Leipzig im Spiegel der Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Berichte Krankenhausreform – Ärztliche Expertise beim Reformprozess unverzichtbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Ärztliches Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer – Praxistauglichkeit von ÄPS-BÄK im Versorgungsalltag erprobt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ-Reform nun auch auf politischer Ebene in der Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Resilienz im Gesundheitswesen – Gesundheitswesen auf Krisen- und Katastrophenfall vorbereiten . . . . . . . . . . . . . . 20 Ärztliche Weiterbildung – (Muster-)Weiterbildungsordnung weiterentwickeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Ärztliche Weiterbildung – eLogbuch: Nutzerfreundlichkeit der Funktionen im Fokus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Ärztliche Fortbildung – Praxisorientierte Hinweise ergänzen (Muster-)Fortbildungsordnung 2024 . . . . . . . . . . . . . . . 24 BÄK-Curricula – Fortbildungsqualifikationen für die präklinische Notfallmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Gesundheits- und Medienkompetenz – Gesundheitsbildung bei Kindern und Jugendlichen gemeinsam stärken . . . 26 Schutz von Kindern und Jugendlichen – BÄK fordert weitere Maßnahmen gegen Missbrauch von Lachgas . . . . . . . . 28 Interprofessionelle Teamarbeit – Positionspapier zu „Physician Assistance“ aktualisiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Patientensicherheit – Ärztliches Kernanliegen – und eine Gemeinschaftsaufgabe! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Digitalisierung – Elektronische Patientenakte im Versorgungsalltag angekommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Künstliche Intelligenz – Leitplanken für den Einsatz von KI in der Medizin setzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte – Bundesärztekammer fordert härtere Strafen und besseren Schutz . . . . . . . . . . . 39

5 Morning Rounds – Gesundheitswesen: Fachkräftemangel als europäisches Problem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigen . . . . . . . . . 41 Medizinisch-wissenschaftliche Bestandsaufnahme – Für eine gesunde Bevölkerung: Public Health neu denken . . . . 42 Peer Review in der Medizin – PRiM – Qualitätssicherung mit Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Stand der medizinischen Wissenschaft – Aktuelle Positionierungen der Bundesärztekammer . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Klinische Prüfungen – Anwendung des Medizinforschungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Zentrale Ethikkommission – Einfluss finanzieller Anreize in der Patientenversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Sogenannte Triage – Verfassungsgericht stärkt ärztliche Therapiefreiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen – Neuregelung nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft – Für eine sichere und rationale Arzneimitteltherapie . . . . . . . . . 52 Transplantationsmedizin – Richtlinienarbeit und Prüfungen im gesetzlichen Auftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung – Hinweise und Empfehlungen für Arztpraxen aktualisiert . . . 56 Arztzahlentwicklung Ärztestatistik 2025 – Strukturwandel unter schwierigen Vorzeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Organisation der Bundesärztekammer Vorstand der Bundesärztekammer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Organigramm der Bundesärztekammer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Deutscher Ärztetag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Adressen der (Landes-)Ärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

6 das Gesundheitswesen in Deutschland befindet sich an einem Wendepunkt: Der demografische Wandel führt zu einer älter werdenden Bevölkerung mit steigender Krankheitslast, der Fachkräftemangel setzt die Versorgung in nahezu allen Bereichen unter Druck. Gleichzeitig werden medizinische Leistungen weitgehend unkoordiniert in Anspruch genommen und belasten die bestehenden Strukturen zusätzlich. Hinzu kommt ein erheblicher Reformbedarf im stationären Sektor, von der Leistungsplanung über die Vorhaltung bis hin zur Finanzierung der Krankenhausstandorte. Es besteht weitgehend Konsens, dass wir eine echte Erneuerung brauchen – beim Zugang zur Versorgung, bei der Begleitung der Patientinnen und Patienten im Behandlungsprozess, bei der Ausgestaltung der Krankenhauslandschaft, bei der Inanspruchnahme der Akut- und Notfallversorgung und in vielen Bereichen mehr. Darüber hinaus müssen wir neben der kurativen Medizin auf einen grundlegenden Neustart in der Präventionspolitik hinwirken. Gerade in der Vorbeugung chronischer Erkrankungen und Volkskrankheiten liegen erhebliche medizinische und ökonomische Potenziale, die bislang unzureichend genutzt werden. Prävention darf nicht länger Randthema bleiben, sondern muss als strategische, ressortübergreifende Kernaufgabe mit klaren Zielen und überprüfbaren Ergebnissen verstanden werden. Von der Politik erwarten wir, dass sie uns fair, frühzeitig und substanziell in diese grundlegende Neuausrichtung einbindet. Im Gegenzug können wir zusagen, dass wir als ärztliche Selbstverwaltung Verantwortung übernehmen, bei der Ausarbeitung von Konzepten ebenso wie bei der Umsetzung der notwendigen Schritte. Bei alledem geht es aber nicht nur um eine strukturelle Weiterentwicklung der Versorgung, sondern auch um ein gesamtgesellschaftliches Commitment: Welchen Stellenwert hat Gesundheit in unserer Gesellschaft – und was sind wir bereit, dafür zu leisten? Diese Frage reicht weit über die Debatte um Beitragssätze, Rücklagen und Defizite hinaus. Es geht um Verantwortung. Verantwortung des Staates. Verantwortung der Gesellschaft als Ganzes, aber eben auch um die Verantwortung jedes Einzelnen. Diese und weitere Aspekte wollen wir auf dem Deutschen Ärztetag diskutieren, der vom 12. bis 15. Mai 2026 in Hannover stattfindet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben diesen grundsätzlichen politischen Fragen wird sich der Ärztetag mit weiteren gesellschaftspolitisch relevanten Themen befassen. Besonders hervorzuheben ist das diesjährige Schwerpunktthema: „Suchtmedizin im Wandel – Ärztliche Verantwortung zwischen Prävention, Versorgung und Regulierung“. Gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und DrogenVorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen,

7 fragen und weiteren hochkarätigen Referentinnen und Referenten werden die Abgeordneten des Ärztetages über suchtmedizinische Entwicklungen, Prävention und die ärztliche Verantwortung im Umgang mit Abhängigkeitserkrankungen sprechen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den stoffgebundenen Suchterkrankungen, die massive Auswirkungen für die Betroffenen und ihr Umfeld, aber auch auf die Gesellschaften in Deutschland, Europa und der Welt haben. Sicherlich wird der Ärztetag aber auch den Schutz von Kindern und Jugendlichen in einer zunehmend digitalen Welt in den Blick nehmen und darüber beraten, wie Mediensucht frühzeitig erkannt, wirksam verhindert und durch Stärkung der Medienkompetenz eingedämmt werden kann. Neben vielen weiteren Themen werden wir uns in diesem Jahr besonders ausführlich mit der Fortentwicklung der (Muster-)Weiterbildungsordnung befassen. Die ärztliche Weiterbildung ist die Kernkompetenz der Ärztekammern. Sie steht in Zeiten von Krankenhausreform und Ambulantisierung mehr denn je im Fokus. Der Deutsche Ärztetag bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, sich in die aktuellen politischen Debatten einzubringen und Impulse bei gesellschaftspolitischen Fragen zu setzen. Er ist ein Forum für den kollegialen Austausch und trägt maßgeblich zur Weiterentwicklung unseres Berufsstandes bei. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Tätigkeitsbericht gibt anhand ausgewählter Arbeitsschwerpunkte einen Überblick zu den vielfältigen Aktivitäten der Bundesärztekammer im vergangenen Jahr und nimmt dabei auch immer wieder Bezug auf die Entwicklungen des laufenden Jahres. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und verbleibe mit einem herzlichen Gruß Dr. med. (I) Klaus Reinhardt Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages © Die Hoffotografen GmbH © Bernadette Grimmenstein Photography

8 Kammerjahr 2025 Bundesärztekammer – engagiert, sichtbar, wirksam Als Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung war die Bundesärztekammer im Berichtsjahr eine zentrale Ansprechpartnerin für Medienschaffende in gesundheits- und berufspolitischen Fragen. So deckt sie nahezu das gesamte Themenspektrum der ärztlichen Versorgung ab. Das verdeutlichten die vielen Medienanfragen an die Pressestelle der BÄK. Insgesamt war die Bundesärztekammer in mehr als 830 Online- und Printartikeln sowie Radio- und Fernsehbeiträgen präsent. Um im politischen und gesellschaftlichen Diskurs präsent zu sein, setzt die Pressestelle der Bundesärztekammer auf eine Vielzahl von Maßnahmen. Eine zentrale Rolle spielt die proaktive Medienarbeit. Im vergangenen Jahr veröffentlichte die Pressestelle mehr als 110 Pressemitteilungen zu gesundheitspolitischen Themen, ärztlichen Standpunkten und aktuellen Entwicklungen. Regelmäßig finden Pressekonferenzen zu wichtigen gesundheitspolitischen Themen statt: im Berichtsjahr beispielsweise eine Neujahrs-Pressekonferenz mit Blick auf die zum damaligen Zeitpunkt anstehenden Neuwahlen zum Deutschen Bundestag im Februar 2025, eine Pressekonferenz anlässlich des dritten von der Bundesärztekammer initiierten Hitzeaktionstags und eine gemeinsame Pressekonferenz mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Veröffentlichung der Stellungnahme „Medizinisch-wissenschaftliche Bestandsaufnahme zu Public Health“ Ende November 2025 auf Einladung der Bundespressekonferenz. Politische Kommunikation auf Bundesebene Ein weiterer zentraler Bereich ist die politische Kommunikation. Die Bundesärztekammer steht in engem Dialog mit politischen Entscheidungsträgern, Ministerien und Abgeordneten auf Bundesebene, um ihre Standpunkte wirkungsvoll zu vermitteln und in politische Prozesse einzubringen. Unter anderem organisierte sie im Berichtsjahr parlamentarische Gespräche sowie Fachveranstaltungen und brachte sich mit 31 Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren sowie acht Positionspapieren aktiv in politische Prozesse ein. Die Pressestelle arbeitete dabei eng mit (Landes-)Ärztekammern, Fachgesellschaften und anderen Berufsverbänden zusammen. Durch gemeinsame Positionierungen und koordinierte Presseaktivitäten sorgt die Bundesärztekammer dafür, dass die Anliegen der Ärzteschaft gebündelt und mit Nachdruck in die öffentliche und politische Debatte eingebracht werden. Das gewährleistet, dass ärztliche © Ralf Klingelhöfer

9 Anliegen und Forderungen im gesellschaftlichen Diskurs ebenso gehört werden wie in der politischen Entscheidungsfindung. Auch im Jahr 2025 war die Bundesärztekammer als Sachverständige bei zahlreichen öffentlichen Anhörungen im Deutschen Bundestag und im Gesundheitsausschuss zu zentralen gesundheitspolitischen Gesetzesvorhaben sowie Fachgesprächen vertreten, darunter zur Krankenhaus-, Notfall- und Apothekenreform, zur „FinanzKommission Gesundheit“, zum Medizinregistergesetz sowie zur Versorgungslage von Schwangerschaftsabbrüchen. Bundesärztekammer bei Social Media Neben der klassischen Medienarbeit nutzte die Pressestelle auch Social Media, um die Reichweite und Sichtbarkeit der BÄK zu erhöhen. Über die SocialMedia-Kanäle der BÄK – Instagram, LinkedIn, Bluesky und Threads – wurden rund 370 Posts zu gesundheitspolitischen Themen veröffentlicht. Regelmäßiger Podcast „Sprechende Medizin“ Im Podcast „Sprechende Medizin“ beschäftigen sich BÄK-Präsident Reinhardt und Moderator Daniel Finger regelmäßig mit dem Berufsalltag von Ärztinnen und Ärzten, mit Medizin und Politik, Forschung und Fortschritt, Krankheit und Gesundheit. Insgesamt 20 Podcast-Folgen wurden im Jahr 2025 veröffentlicht. Gelegentlich laden sich BÄK-Präsident Reinhardt und Moderator Finger Gäste zu den verschiedenen Podcast-Themen ein. So sprachen die beiden im Berichtsjahr beispielsweise mit Prof. Dr. Aldo Faisal. Er ist Professor für Digital Health mit Schwerpunkt Data Science in den Lebenswissenschaften an der Universität Bayreuth in Kulmbach und dem Imperial College London. In der Podcast-Folge „KI in der Medizin“ diskutierten Faisal und Reinhardt über die aktuellen Entwicklungen bei Künstlicher Intelligenz (KI) in der Medizin – und über die vielfältigen Möglichkeiten, die KI der Medizin bietet. In der Podcast-Folge „Bestandsaufnahme zu Public Health“ war Prof. Dr. Ute Thyen zu Gast. Sie ist Kinder- und Jugendärztin und Federführende des Arbeitskreises „Medizinisch-wissenschaftliche Bestandsaufnahme zu Public Health“ des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer. In der Podcast-Folge beschäftigten sich Thyen und Reinhardt vor allem mit der sozialmedizinischen und psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Denn die körperliche und psychische Entwicklung von Kindern lasse sich nicht klar voneinander trennen. Die Verzahnung der verschiedenen zuständigen Institutionen sei deshalb aus Sicht Thyens und Reinhardts unbedingt erforderlich. ■ Hitzeschutz für alle Die Bundesärztekammer hat sich im Berichtsjahr erneut deutlich zu mehr Klimaschutz im Gesundheitswesen positioniert. Auf gemeinsame Initiative von BÄK, Deutscher Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V. (KLUG), AWO Bundesverband, Deutscher Krankenhausgesellschaft, Deutschem Pflegerat, GKV-Spitzenverband und der Klima-Allianz Deutschland fand Anfang Juni 2025 der dritte bundesweite Hitzeaktionstag statt. „Hitzewellen gefährden Menschenleben – und sie werden häufiger, länger und intensiver. Darauf müssen wir uns vorbereiten. Was Deutschland dringend braucht, sind verbindliche Hitzeschutzpläne, klare Zuständigkeiten und gezielte Unterstützung für besonders gefährdete Menschen. Wir Ärztinnen und Ärzte stehen bereit – aber wir können das nicht allein leisten. Denn Hitzeschutz beginnt nicht erst in Arztpraxen und Krankenhäusern, sondern in den Städten, Schulen, Unternehmen, Pflegeeinrichtungen – und in jedem Zuhause. Daher müssen Politik, Kommunen und Gesellschaft gemeinsam handeln“, erklärte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich des Hitzeaktionstages. Mehr als 85 Verbände und Organisationen schlossen sich der Initiative an – darunter Bundesarchitektenkammer und Deutscher Olympischer Sportbund, um auf die Gefahren durch Hitze und notwendige Maßnahmen für gesundheitlichen Hitzeschutz in allen Sektoren hinzuweisen. Auch der Deutsche Ärztetag in Leipzig im Mai 2025 hat sich erneut intensiv mit den gesundheitlichen Folgen des Klimawandels und dringend notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz und zum Umgang mit der Erderwärmung befasst. Unter anderem forderte der Ärztetag die Länder auf, verpflichtende Hitzeaktionspläne in allen Städten und Gemeinden umzusetzen.

10 Mehr als 130 akkreditierte Medienvertreterinnen und -vertreter berichteten vom 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig. Sie verfolgten die Eröffnungsveranstaltung, die Plenarsitzungen und die Pressekonferenzen entweder direkt vor Ort oder per Livestream im OnlinePressezentrum auf der Website der Bundesärztekammer. Unter den Medienschaffenden waren Journalistinnen und Journalisten überregionaler Printmedien wie Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), Süddeutsche Zeitung, Tagesspiegel und Der Spiegel. Neben den Teams des ZDF, der ARD und der ARD-Landesrundfunkanstalten berichteten die wichtigsten Nachrichtenagenturen wie die dpa und KNA vom Deutschen Ärztetag. Tageszeitungen von Rheinische Post und Hamburger Morgenpost über Südwest Presse bis hin zur Mitteldeutschen Zeitung begleiteten die gesundheits- und berufspolitischen Beratungen in Leipzig. Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Eröffnungsveranstaltung in der Nikolaikirche mit einem der ersten offiziellen Auftritte von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die zu diesem Zeitpunkt erst gute drei Wochen im Amt war. „Auf dem Ärztetag in Leipzig, der so etwas wie den Erstkontakt zwischen ihr und der deutschen Ärzteschaft darstellte, ließ sich erahnen, wie sie ihr Amt versteht, nämlich atmosphärisch in Abgrenzung zu Lauterbach. Wo er die Ärzteschaft ignorierte, will sie zuhören. ,Mir ist das ernst‘, das hat Warken mehrfach betont. Bleibt zu hoffen, dass es nicht bei netten Worten bleibt. Lauterbachs Stil hat kaum dazu ermutigt, konstruktiv mit dem Minister zusammenzuarbeiten”, kommentierte die FAZ. Viele Medienschaffende betonten die zugewandte Art Nina Warkens. „Neues Vertrauensverhältnis soll Reformen voranbringen“, titelte etwa das Deutsche Ärzteblatt. Die Stuttgarter Nachrichten hoben hervor, dass sich Warken und die Ärzteschaft unterstützen wollten und zitierten aus der Rede von BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: „Lösungen werden wir nur noch gemeinsam finden können“. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung konstatierte: „Ministerin Warken umschmeichelt die Ärzteschaft“. © Philipp Kirschner/Leipzig Travel Erstes Zusammentreffen der Ärzteschaft mit der im Mai 2025 neu ernannten Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), lebendige Debatten und wegweisende Beschlüsse: Mit fast 400 Beiträgen in Online- und Printmedien, in Radio- und Fernsehsendungen sowie auf Nachrichtenportalen war der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig ein besonderes Ereignis in der medialen Berichterstattung. 129. Deutscher Ärztetag Deutscher Ärztetag in Leipzig im Spiegel der Medien

11 Zahlreiche Tageszeitungen berichteten von der Offenheit von BÄK-Präsident Reinhardt gegenüber der neuen Gesundheitsministerin, aber auch von den Erwartungen der Ärzteschaft an die gesundheitspolitische Newcomerin. Schwerpunktthemen des Ärztetages in der Berichterstattung Außerdem befassten sich die Medienschaffenden intensiv mit den Beratungen des Deutschen Ärztetages zu dem Schwerpunktthema „Künstliche Intelligenz in der Medizin: Die Zukunft des Gesundheitswesens aus ärztlicher Perspektive gestalten“ und mit der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Das Deutsche Ärzteblatt und die Ärztezeitung veröffentlichten insgesamt zwölf Artikel zu dem gemeinsamen Vorschlag von Bundesärztekammer und PKV-Verband für eine neue GOÄ – mehr als zu jedem anderen Tagesordnungspunkt des Ärztetages. Neben Berichten gab es Leitartikel, Kommentare, Umfragen und Faktenchecks. Die Hauptnachricht war das klare Votum des Ärzteparlaments für den gemeinsamen GOÄ-Entwurf, zu dem die VersicherungswirtschaftHeute schrieb: „Nach Jahrzehnten zäher Verhandlungen und intensiver Arbeit zwischen Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfeträgern wurde ein breit getragener Entwurf verabschiedet, der den medizinischen Fortschritt ebenso abbildet wie bewährte Strukturen wahrt.” Ein besonderes Augenmerk der Publikumspresse lag auf den Beratungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch und der Forderung des Ärzteparlaments, diese Eingriffe in Zukunft außerhalb des Strafrechts zu regeln. Zudem fand die Forderung nach einem Primärarztmodell eine große Resonanz in der Publikumspresse. Die Berichterstattung reichte von Vorberichten bis zu längeren Recherchen. Besonders häufig aufgegriffen wurde eine dpa-Meldung mit Exklusiv-Zitaten von BÄK-Präsident Reinhardt zu Notwendigkeit und Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Primärarztmodells, die die Agentur unmittelbar vor dem Ärztetag an die Redaktionen gab. Alle wichtigen Entscheidungen des Ärztetages wurden in Pressemitteilungen aufbereitet. Ergänzt wurden diese mit Videos von Vorträgen und Gesprächen mit Referentinnen und Referenten und internationalen Gästen sowie vertiefenden Interviews. Alle Videos wurden auf dem YouTube-Kanal der BÄK veröffentlicht und in das Online-Pressezentrum eingebunden. Flankiert wurde die Pressearbeit zum Deutschen Ärztetag von insgesamt 140 Posts auf den Social-Media-Kanälen der Bundesärztekammer. Die Follower der BÄK-Kanäle bei Instagram, LinkedIn, Bluesky und Threads konnten den Ärztetag nahezu in Echtzeit verfolgen – ergänzt durch Bilder, Videos und Tageszusammenfassungen. Reichweite und Sichtbarkeit des Ärztetages wurden so messbar erhöht: Allein bei Instagram erreichte der Auftritt der Bundesärztekammer während und nach dem Ärztetag 55 150 Follower und NichtFollower. Die meisten Aufrufe hatte der Post zur KI in der Medizin: 3 300-mal sahen sich die Nutzerinnen und Nutzer diesen an. ■ 130. Deutscher Ärztetag Der 130. Deutsche Ärztetag findet vom 12. bis 15. Mai 2026 in Hannover statt. Neben aktuellen politischen Themen, die insbesondere die Eröffnungsveranstaltung und die gesundheitspolitische Generalaussprache prägen werden, befassen sich die 250 Abgeordneten mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten unter anderem mit dem Schwerpunktthema „Suchtmedizin im Wandel – Ärztliche Verantwortung zwischen Prävention, Versorgung und Regulierung ”. Weitere Themen sind die Novellierung der (Muster-)Berufsordnung sowie die Weiterentwicklung der (Muster-)Weiterbildungsordnung. Aktuelle Informationen stehen auf der Website der Bundesärztekammer zur Verfügung. © Lars Gerhardts

12 Krankenhausreform Ärztliche Expertise beim Reformprozess unverzichtbar Der Prozess der Krankenhausreform hat sich im Berichtsjahr auf die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen sowie die im Koalitionsvertrag angekündigte Fortentwicklung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes verlagert. Im Mittelpunkt der Arbeiten der Bundesärztekammer standen unter anderem die Mitwirkung im Leistungsgruppenausschuss, der Einsatz für die Sicherung einer patienten- und aufgabengerechten ärztlichen Personalausstattung sowie für die Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung. Trotz einzelner Fortschritte zeigt sich weiterhin an verschiedenen Stellen deutlicher Nachbesserungsbedarf. Nachdem das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, soll die weitere Umsetzung des Gesetzes in wesentlichen Teilen durch Rechtsverordnungen erfolgen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Hierzu zählen unter anderem die Rechtsverordnung zu den Leistungsgruppen und Qualitätskriterien, die Rechtsverordnung zu den Mindestvorhaltezahlen für die Krankenhausbehandlung und die Rechtsverordnung zum Transformationsfonds. Den Referentenentwurf der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Januar 2025. In ihrer Stellungnahme vom 24. Januar 2025 begrüßte die Bundesärztekammer grundsätzlich die Einrichtung des Transformationsfonds, da die mit der Krankenhausreform verbundenen strukturellen Veränderungen ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht realisierbar seien. Kritisch bewertete sie die ursprünglich vorgesehene hälftige Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung und sprach sich für eine Finanzierung aus Bundesmitteln aus. Zur Erarbeitung von Empfehlungen zu den Inhalten der Rechtsverordnung zu den Leistungsgruppen und Qualitätskriterien wurde gemäß § 135e Abs. 3 SGB V der Leistungsgruppenausschuss (LGA) eingerichtet. Er besteht in gleicher Zahl aus Vertreterinnen und Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer, der Hochschulmedizin und der Berufsorganisationen der Pflegeberufe. Geleitet wird der LGA vom BMG und den obersten Landesgesundheitsbehörden. Konstituierung und die erste reguläre Sitzung fanden im Februar 2025 statt. Die Bundesärztekammer wird im LGA vertreten durch den Präsidenten Dr. Klaus Reinhardt, die Vizepräsidentin Dr. Susanne Johna sowie den Geschäftsführenden Arzt, Ulrich Langenberg. Qualitätskriterien anpassen Bisher hat der LGA eine Empfehlung zur Anpassung der Anlage 1 zu § 135e Absatz 1 SGB V veröffentlicht. Inhaltlich brachte die Bundesärztekammer im LGA insbesondere Anpassungsbedarfe bei den Qualitätskriterien der Leistungsgruppen, bei den Regelungen zur Rufbereitschaft und Anrechenbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten, bei den Vorgaben zur belegärztlichen Versorgung, bei den Regelungen zur Berücksichtigung der speziel-

13 len Schmerztherapie sowie bei der Definition von Fachkliniken ein. Darüber hinaus hat die BÄK eine Übersicht zur Vergleichbarkeit aktueller ärztlicher Weiterbildungsbezeichnungen mit Bezeichnungen früherer Fassungen der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) oder der WBO einzelner (Landes-)Ärztekammern erarbeitet. Im Februar 2025 veröffentlichte das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) den sogenannten Leistungsgruppen-Grouper, mit dem stationäre Behandlungsfälle den in § 135e SGB V definierten Leistungsgruppen zugeordnet werden. Für die Steuerungswirkung der Leistungsgruppen kommt es entscheidend darauf an, welche Behandlungsfälle den einzelnen Leistungsgruppen zugeordnet werden. Die Bundesärztekammer hat sich entschieden dafür eingesetzt, die Konsequenzen des Groupers für die einzelnen Leistungsgruppen gemeinsam mit dem LGA sorgfältig zu überprüfen und dort, wo Verwerfungen entstehen, Anpassungen vorzunehmen. „Gerade in großen Bereichen wie Innerer Medizin oder Chirurgie sind Fehlzuordnungen programmiert. Hier muss dringend nachgearbeitet werden“, forderte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Auch der 129. Deutsche Ärztetag 2025 in Leipzig befasste sich ausführlich mit der Krankenhausreform. Die Abgeordneten begrüßten die Pläne der neuen Bundesregierung, die Krankenhausreform fortzuführen und zugleich weiterzuentwickeln. Sie forderten insbesondere eine praxistaugliche Weiterentwicklung der Leistungsgruppensystematik, eine grundlegende Überarbeitung der vorgesehenen Vergütungsregelungen (sogenannte Vorhaltevergütung) sowie die Sicherung und Stärkung der ärztlichen Weiterbildung. Zudem betonte der Ärztetag die zentrale Bedeutung einer patienten- und aufgabengerechten ärztlichen Personalausstattung und forderte eine Berücksichtigung der Personalaufwände im Rahmen der Vorhaltevergütung. KHAG: Reformmängel beheben Den Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) veröffentlichte das BMG im August 2025. Das Gesetz soll die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehenen Anpassungen vornehmen und den Ländern mehr Flexibilität bei der Umsetzung eröffnen. In ihrer Stellungnahme vom 21. August 2025 begrüßte die Bundesärztekammer einzelne Korrekturen – unter anderem in Bezug auf die mehrfach geforderte Umstellung der Finanzierung des Transformationsfonds. Sie machte jedoch auch deutlich, dass die vorgesehenen Änderungen nicht ausreichen, um die grundlegenden Konstruktionsmängel der Reform zu beheben. In diesem Zusammenhang betonte BÄKPräsident Reinhardt, „dass die Länder mehr Handlungsspielräume erhalten, ist richtig. Dabei kann es nicht darum gehen, die übergeordneten Reformziele und eine bundesweit kohärente Planung in Frage zu stellen, sondern diesen Zielen durch eine sachgerechte regionale Umsetzung besser gerecht zu werden“. Vor allem die Ausgestaltung der Vorhaltevergütung, der Leistungsgruppen-Grouper sowie die zunehmende Bürokratiebelastung blieben aus Sicht der Bundesärzte- © upixa/stock.adobe.com

14 kammer problematisch. Zudem seien die Auswirkungen der Reform auf die ärztliche Weiterbildung weiterhin unzureichend berücksichtigt. Um die Reformauswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung ausreichend abzufedern, seien insbesondere Ausnahmeregelungen bei der Arbeitnehmerüberlassung dringend erforderlich. Die in der Stellungnahme aufgegriffenen Themen wurden auch im Ausschuss „Stationäre Versorgung“ der Bundesärztekammer beraten. Mit Blick auf die bestehenden praktischen Probleme und offenen Fragen der Vorhaltevergütung betonten die beiden Ausschussvorsitzenden, Dr. Susanne Johna und Dr. Günther Matheis, dass dieser Teil der Reform einer grundlegenden Überarbeitung bedarf, die nicht bis zum Jahr 2027 aufgeschoben werden dürfe. Anrechenbarkeit von Qualifikationen Gemeinsam mit dem niedersächsischen Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi, der 1. Vorsitzenden des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna, und der damaligen Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Dr. Martina Wenker, wies BÄK-Präsident Reinhardt auf erhebliche praktische Probleme bei der Regelung zur Anrechenbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten auf Leistungsgruppen hin. Die Beteiligten forderten eine gesetzliche Nachsteuerung und medizinisch sinnvolle Anpassung der Regelung in § 135e SGB V, um eine Anrechnung von Fachärztinnen und Fachärzten entsprechend ihrer Qualifikation zu ermöglichen. Nach Veröffentlichung des Kabinettsbeschlusses des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) im Oktober 2025 sah die Bundesärztekammer nur begrenzte Fortschritte. Zwar seien punktuelle Anpassungen vorgenommen worden, grundlegende strukturelle Fragen blieben jedoch weiterhin offen. In ihrer Stellungnahme vom 15. Dezember 2025 beschreibt die Bundesärztekammer Handlungsbedarf bei Themen, die voraussichtlich längere Abstimmungsprozesse und gegebenenfalls weitere gesetzliche Regelungen erfordern, wie etwa bei der geplanten, stark fallzahlabhängigen Vorhaltevergütung, der Weiterentwicklung der Leistungsgruppensystematik, der Umsetzung von weiteren Empfehlungen im LGA zur Leistungsgruppensystematik und bei der Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung. Im Vorfeld der Anhörung des Gesetzentwurfs im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags betonte Dr. Klaus Reinhardt, dass ärztliche Weiterbildung entscheidend dafür sei, auch zukünftig genügend Fachärztinnen und Fachärzte für die Patientenversorgung zur Verfügung zu haben. Regionale Zusammenschlüsse von Krankenhäusern, Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren müssten durch Weiterbildungsverbünde, die von den (Landes-)Ärztekammern anerkannt sind, gestärkt werden. Zusätzlich sollten bei der Zuteilung von Leistungsgruppen vorrangig Häuser berücksichtigt werden, die sich aktiv an Weiterbildung und regionalen Verbünden beteiligen. Rotationen innerhalb dieser Verbünde dürften nicht durch die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes behindert werden. Auch nach Ablauf des Berichtsjahres besteht weiterhin erheblicher Anpassungsbedarf bei der Krankenhausreform. Die BÄK wird den Reformprozess auch künftig aktiv begleiten, um die Reform praktikabel und nachhaltig weiterzuentwickeln, und ihren medizinisch-fachlichen Sachverstand insbesondere im Leistungsgruppenausschuss einbringen. ■ © VILevi/stock.adobe.com

15 Ärztliches Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer Praxistauglichkeit von ÄPS-BÄK im Versorgungsalltag erprobt Laut Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz soll ein Konzept zur ärztlichen Personalbemessung auf seine Praxistauglichkeit geprüft werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wählte dazu das Ärztliche Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) aus und hat im Berichtsjahr einen externen Auftragnehmer mit der bundesweiten Erprobung beauftragt. Die gewonnenen Erkenntnisse aus der Erprobung liefern wertvolle Hinweise für die gezielte Weiterentwicklung des Instruments mit Blick auf gesetzliche Vorgaben zur ärztlichen Personalbemessung. Die Bundesärztekammer hat die Evaluation von ÄPS-BÄK ausdrücklich begrüßt und die Ärztinnen und Ärzte der betreffenden Fachabteilungen aufgerufen, sich aktiv in den Prozess einzubringen. „ÄPSBÄK wurde von Ärztinnen und Ärzten für Ärztinnen und Ärzte entwickelt“, betonten die beiden Vorsitzenden der Arbeitsgruppe „Ärztliche Personalbemessung“ der Bundesärztekammer, Dr. Susanne Johna und Prof. Dr. Henrik Herrmann, anlässlich des Starts der Erprobung. Bei dieser komme es darauf an, dass die Kolleginnen und Kollegen die Erprobung mit ihrer fachlichen Kompetenz prägen. ÄPS-BÄK basiert auf einem spätestens seit dem Jahr 2019 klar formulierten Anspruch, ärztliche Personalausstattung nicht an Minimalgrenzen, sondern an einer patienten- und aufgabengerechten Versorgung auszurichten. Dieser Ansatz umfasst neben der direkten Patientenversorgung ausdrücklich auch zahlreiche weitere Aufgaben wie Fort- und Weiterbildung, Qualitätsmanagement, Dokumentation sowie kommunikative und koordinierende Aufgaben. Die Realität ärztlicher Arbeit sachgerecht abbilden zu können, war daher maßgeblich bei der Entwicklung des Systems. In den Vorjahren wurde ÄPS-BÄK als browserbasierte Anwendung entwickelt. Mit fachspezifischen Modellen in einer Erhebungsplattform wurde ÄPS-BÄK zu einem System entwickelt, das eine Anwendung in Krankenhausabteilungen ermöglichte. Die Entwicklung und Einführung eines durch die Ärzteschaft selbst initiierten Personalbemessungssystems ist von zentraler Bedeutung. Nur so können die tatsächlichen Inhalte, Verantwortlichkeiten und Belastungen ärztlicher Arbeit sachgerecht abgebildet werden. Ärztliche Tätigkeit umfasst weit mehr als die Durchführung einzelner Prozeduren. Sie schließt die Verantwortung für Diagnostik, Therapieentscheidungen, Koordination, Weiterbildung, Qualitätssicherung und Kommunikation ein. Ein von der Ärzteschaft entwickeltes Instrument stellt sicher, dass diese komplexen Anforderungen fachlich korrekt, patientenorientiert und unabhängig von kurzfristigen ökonomischen Steuerungslogiken in die Personalbemessung eingehen. Damit schafft ÄPS-BÄK eine legitime Grundlage für eine realistische, qualitativ ausgerichtete und nachhaltig tragfähige ärztliche Personalausstattung im Krankenhaus. KPMG mit Erprobung beauftragt Die bundesweite Erprobung erfolgte im Jahr 2025 in somatischen Abteilungen für die Behandlung von Erwachsenen sowie Dr. Susanne Johna und Prof. Dr. Henrik Herrmann, Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Ärztliche Personalbemessung“ der Bundesärztekammer © Christian Glawe-Griebel/Helliwood

16 von Kindern und Jugendlichen. Ziel dieser Erprobung gemäß § 137m Abs. 2 SGB V war es, die Anwendungsreife, Praxistauglichkeit und methodische Belastbarkeit des Instruments zu überprüfen. Mit der Erprobung wurde durch das BMG die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG beauftragt. Für die in den Häusern ausgewählten Fachabteilungen wurden ärztliche Arbeitszeitanteile, Zusatz- und Basisaufwände sowie fachabteilungsspezifische Tätigkeiten in der auf dem 129. Deutschen Ärztetag 2025 in Leipzig präsentierten Erhebungsmaske dokumentiert. Ergänzt wurde die Datenerhebung durch die in ÄPSBÄK integrierten Rückmeldefunktionen wie beispielsweise Freitextkommentare, um Anwendungsprobleme, Interpretationsfragen und Verbesserungspotenziale systematisch zu erfassen. Der Erprobungsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass ÄPS-BÄK grundsätzlich für die Anwendung in den einzelnen Abteilungen und Kliniken geeignet ist. Er zeigt aber auch, dass für eine Erfüllung der Vergleichbarkeitsanforderungen, wie sie im Rahmen einer gesetzlichen Vorgabe notwendig wären, weitere Konkretisierungen erforderlich sind. Die Erprobung hat aus Sicht der BÄK den systematischen Ansatz von ÄPS-BÄK grundsätzlich bestätigt, und dies, obwohl die Erprobung unter für alle Beteiligten herausfordernden Bedingungen erfolgte. Die Bundesärztekammer dankt den Ärztinnen und Ärzten in den beteiligten Krankenhäusern, die sich in dem sehr engen Zeitfenster, das sich aus dem gesetzlichen Rahmen ergab, engagiert an der Erprobung beteiligt haben. Die Beteiligung der Ärztinnen und Ärzte war allerdings nicht in allen Erprobungshäusern in gleichem Umfang gewährleistet. Eine durchgängigere Einbeziehung der verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte und eine intensivere Begleitung der Häuser, auch mit Blick auf eine inhaltliche Plausibilisierung, hätten vermutlich zu einer besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse beigetragen. Der Aufwand für die Beteiligten in den Krankenhäusern war im Rahmen dieser erstmaligen breiten Anwendung sicherlich hoch. Er bleibt mit ÄPS-BÄK aber weit hinter dem Aufwand der Personalbemessung in der Pflege zurück, weil keine tägliche patientenscharfe Erfassung, sondern eine zusammenfassende jährliche Erhebung erfolgt. Die Bundesärztekammer geht außerdem davon aus, dass der Aufwand sich bei wiederholter Anwendung deutlich vermindert. Die durch die Erprobung gewonnenen Erkenntnisse stellen einen wertvollen Erfahrungsschatz für die Weiterentwicklung von ÄPS-BÄK dar. Erstmals liegen belastbare Erfahrungswerte aus der Anwendung in großem Umfang vor. In der Folge konnten bereits deutliche Verbesserungen in der Anwendung selbst sowie der Nutzerfreundlichkeit umgesetzt werden. Zudem zeigte sich, dass ÄPS-BÄK in der Lage ist, den realen ärztlichen Arbeitsalltag in Krankenhäusern strukturiert und differenziert abzubilden. Ein Instrument, das der Komplexität der gestellten Aufgabe gewachsen sein soll, benötigt einen kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess, um Vergleichbarkeit, Benutzerfreundlichkeit und Interpretierbarkeit der Daten stetig weiter zu erhöhen. ÄPS-BÄK ist kein rein statisches Rechentool, sondern ein lernendes System, das an die Vielfalt der realen Versorgungssituationen angepasst werden kann. Die Bundesärztekammer verfolgt deshalb auch nach der Erprobung eine konsequente Weiterentwicklung für die flächendeckende Anwendung. An den bereits auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig gefassten Beschlüssen, die mit ÄPS-BÄK ermittelten Personalaufwände in der Vorhaltevergütung auch gesetzlich zu hinterlegen, hält die Bundesärztekammer weiter fest. Dieses Ziel bleibt im Übrigen unverändert aktuell. Der Gesetzgeber hat Pflegepersonalvorgaben festgelegt und einen Entwicklungsauftrag für Personalvorgaben im therapeutischen Bereich angekündigt. In diesem Kontext wäre es nicht nachvollziehbar, dass die Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte nicht mitgedacht wird. ÄPSBÄK ermöglicht die abteilungsspezifische Absicherung einer patienten- und aufgabengerechten ärztlichen Personalausstattung. ■

17 Gebührenordnung für Ärzte GOÄ-Reform nun auch auf politischer Ebene in der Umsetzung Mit der öffentlichen Ankündigung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die GOÄ-Reform umzusetzen, ist der Novellierungsprozess auch auf politischer Ebene in Gang gekommen. Zuvor hatte der Entwurf einer novellierten Gebührenordnung für Ärzte auf dem 129. Deutschen Ärztetag 2025 in Leipzig eine breite Zustimmung erfahren. Bis eine neue GOÄ in Kraft ist, erfordert auch die gültige GOÄ den Einsatz der BÄK: Sei es bei der Vergütung für die Behandlung von Bundespolizistinnen und -polizisten oder bei der Vergütung für Jugendarbeitsschutzuntersuchungen. Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 in Leipzig hat den Vorstand der Bundesärztekammer mit sehr großer Mehrheit beauftragt, den gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) entwickelten Entwurf einer novellierten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an das Bundesgesundheitsministerium mit der Aufforderung zu übergeben, die Novellierung der GOÄ auf dieser Grundlage unverzüglich einzuleiten. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte bereits im Rahmen des Ärztetages signalisiert, einen gemeinsam von Bundesärztekammer und PKV-Verband erarbeiteten Vorschlag prüfen und aufgreifen zu wollen. Nach der offiziellen Übergabe des Entwurfes an das Bundesgesundheitsministerium bekräftigte und konkretisierte die Ministerin im Herbst 2025 ihre Ankündigung. Sie stellte die Vorlage eines Regelungsentwurfs für Mitte 2026 in Aussicht mit dem Hinweis, dass es bis zum Kabinettsbeschluss dann weiteren Abstimmungsbedarf geben werde und im Anschluss die Beratungen im Bundesrat abzuwarten seien. Ende des politischen Stillstands bei der GOÄ-Novellierung Ende 2025 wurden die Beratungen zum GOÄ-Entwurf zwischen Bundesärztekammer, PKV-Verband und Bundesgesundheitsministerium auch auf Fachebene aufgenommen. Damit ist die Novellierung der GOÄ nach einem viele Jahre währenden politischen Stillstand endlich auch auf politischer Ebene in Gang gekommen. Ein wesentliches Merkmal der neuen GOÄ soll die kontinuierliche Anpassung an den medizinischen Fortschritt und die Kosten- © ovito/stock.adobe.com [m]

18 entwicklung sowie der Ausgleich eventuell zutage tretender Unstimmigkeiten oder Disparitäten sein. Wie vom Deutschen Ärztetag beschlossen, vereinbarten BÄK und PKV-Verband, damit nicht abzuwarten, bis eine neue GOÄ in Kraft getreten ist. Stattdessen soll auch die Zeit bis dahin genutzt werden, um Anpassungsbedarfe zu prüfen und dem Verordnungsgeber entsprechende Empfehlungen zu übermitteln. Ziel ist, dass die neue GOÄ bei ihrem Inkrafttreten so aktuell und stimmig wie möglich ist. Die Bundesärztekammer hat dazu bereits im weiteren Verlauf des Berichtsjahres Gespräche mit dem PKV-Verband geführt. Im ersten Quartal 2026 wurden erneut die ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften in zahlreichen Fachgesprächen beteiligt, um deren Sachverstand auch bei den letzten Anpassungen am Entwurf einzubinden. Vergütungssituation bei Jugendarbeitsschutzuntersuchungen Die Bundesärztekammer hat im März 2025 eine Stellungnahme zur Vergütungssituation bei Jugendarbeitsschutzuntersuchungen veröffentlicht und damit auf die derzeitigen Probleme bei der Durchführung dieser ärztlichen Leistung reagiert. Ärztinnen und Ärzte können für eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung grundsätzlich nur den einfachen Gebührensatz abrechnen. Die Kosten der Untersuchung werden von den Ländern als öffentlich-rechtliche Kostenträger getragen, vgl. Nr. 32 i.V.m. § 11 Abs. 1 GOÄ. Für das Honorar in Höhe von 23,31 Euro sehen sich Ärztinnen und Ärzte teilweise nicht länger in der Lage, die Untersuchung durchzuführen. Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung wird deshalb vermehrt nur noch unter Abschluss einer Honorarvereinbarung angeboten. Die Kostentragungspflicht liegt dann wiederum bei den Jugendlichen bzw. deren Sorgeberechtigten. Bis zum Inkrafttreten einer neuen GOÄ braucht es eine Übergangslösung auf Länderebene in Form von Kollektivvereinbarungen zwischen Kostenträgern und Ärzteschaft, die die angespannte Lage sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für Jugendliche und Sorgeberechtigte löst. Die Stellungnahme der Bundesärztekammer dient als Unterstützung für die (Landes-)Ärztekammern, die in ihren Kammerbereichen mit der Problematik konfrontiert werden. In einzelnen Kammerbereichen ist es zum Austausch mit den zuständigen Landesbehörden gekommen. Da bisher jedoch auf Seiten der Länder noch keine Bereitschaft zum Abschluss von Vereinbarungen besteht, bleibt das Thema auch für 2026 auf der Agenda. Vereinbarung zur Behandlung von Bundespolizisten Für die Behandlung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei außerhalb des Sicherstellungsauftrages durch zivile Ärztinnen und Ärzte gilt seit Jahrzehnten eine zwischen dem Hartmannbund, dem Virchowbund und dem Marburger Bund im Benehmen mit der Bundesärztekammer und dem Bundesministerium des Inneren (BMI) getroffene Vereinbarung, die die Gebührensätze gemäß der GOÄ festlegt. Die Vereinbarung wurde zuletzt in den Jahren 2008 und 2015 aktualisiert. Unabhängig davon wurde zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem BMI eine Vereinbarung zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen mit höheren Vergütungssätzen abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund hat die BÄK nach vorheriger Rücksprache mit den involvierten ärztlichen Verbänden Kontakt mit dem BMI mit der Bitte um Anpassung der Vereinbarung für die ärztlichen Vergütungen aufgenommen. Das BMI hat dem zugestimmt. Wahlärztliche Leistungen können in der neuen Vereinbarung allerdings nicht mehr berücksichtigt werden, da in der zuWeitere Informationen Die Bundesärztekammer stellt auf ihrer Website umfangreiche Informationen zur GOÄ-Novellierung bereit. Dazu gehören ein Fragen-Antworten-Katalog und ausführliche Erläuterungen zum Rechtsteil. Diese Materialien tragen zu einer besseren Verständlichkeit des GOÄ-Entwurfs bei. W W G e f V

19 grundeliegenden Verordnung (Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung) im Berichtsjahr trotz gewerkschaftlichen Widerspruchs die wahlärztlichen Leistungen gestrichen wurden. Neuer Vertragspartner für die Seite der Ärzteschaft ist die Bundesärztekammer – in Rücksprache mit dem Hartmannbund, dem Virchowbund und dem Marburger Bund. Die neue Vereinbarung hebt die Gebührensätze auf den Regelhöchstsatz an. Darüber hinaus wird die Vereinbarung des BMI mit der BPtK, die in ihrer jüngsten Fassung auch große Teile der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von BÄK, BPtK sowie dem PKV-Verband und der Beihilfe zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen abbildet, inhaltsgleich in die Vereinbarung zwischen BMI und BÄK übernommen. ■ 10 gute Gründe für eine neue GOÄ 1. Differenziertes, ärztlich erarbeitetes Leistungsverzeichnis: Die neue GOÄ entspricht dem Stand der modernen Medizin. Analogbewertungen sind dadurch für das aktuelle Leistungsspektrum nicht mehr nötig, bleiben aber bei Innovationen möglich. 2. Rechtssicherheit und Transparenz: Abrechnungsstreitigkeiten als Folge der völlig veralteten GOÄ entfallen. 3. Kontinuierliche Anpassung des Gebührenverzeichnisses an den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung 4. Weniger Abrechnungsausschlüsse: Viele sachlich nicht begründete Ausschlüsse der aktuellen GOÄ fallen weg. 5. Bessere Honorierung für die Breite der Ärzteschaft ohne Überforderung der Patientinnen und Patienten: Beide Seiten prognostizieren einen Anstieg des PKV-Ausgabevolumens von bis zu +13,2 % (1,9 Mrd. Euro) in den ersten drei Jahren. 6. Keine Budgetierung: Bewährte Prinzipien der privatärztlichen Tätigkeit werden beibehalten: Einzelleistungsvergütung, Therapiefreiheit und der Verzicht auf eine Budgetierung. 7. Angemessene Bewertung der ärztlichen Zuwendung im Gespräch, in der Untersuchung und der Behandlung. Das kommt allen Ärztinnen und Ärzten in der Patientenversorgung und ihren Patientinnen und Patienten zugute. 8. Bessere Abbildung von Erschwernissen: An die Stelle des begründungspflichtigen und streitanfälligen „Steigerns“ tritt eine große Zahl an Zuschlägen und eine Zeittaktung bei vielen Leistungen. 9. Mehr Leistungen und Zuschläge bei Kindern: Das kommt allen Ärztinnen und Ärzten zugute, die sich in ihren Fachgebieten (auch) um Kinder kümmern. 10. Stabile Rahmenbedingungen für Wahlärztinnen und Wahlärzte: Die rechtlichen Regelungen für Vertreter bleiben erhalten. © HNFOTO/stock.adobe.com

20 Resilienz im Gesundheitswesen Gesundheitswesen auf Krisen- und Katastrophenfall vorbereiten Das Gesundheitswesen in Deutschland ist auf Krisen und Katastrophen bis hin zu einem Bündnis- oder Verteidigungsfall nur unzureichend vorbereitet. Um festgestellte Defizite abstellen zu können, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Jahr 2025 mit der Vorbereitung eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes begonnen. Die BÄK hat sich mit ihrer Expertise in diesbezüglich eingerichtete Arbeitsgruppen eingebracht. Neben dem Bund überprüfen auch die Länder ihre Strategien zur Stärkung der Krisenresilienz. Um das Gesetz mitgestalten zu können, hat eine durch den Vorstand der Bundesärztekammer eingesetzte Arbeitsgruppe „Resilienz des Gesundheitswesens“ unter der Leitung der beiden Vorsitzenden, Prof. Dr. Uwe Ebmeyer und Dr. Edgar Pinkowski, im Oktober 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Ein zu entwickelndes Strategiepapier soll Handlungsfelder aufzeigen, in denen die Bundesärztekammer und (Landes-)Ärztekammern aktiv zur Steigerung der Resilienz des Gesundheitswesens beitragen können. Im Mittelpunkt stehen dabei Auswirkungen auf die ärztliche Tätigkeit, die durch Krisen- und Katastrophenfälle hervorgerufen werden. Aus Sicht der Bundesärztekammer müsste unter anderem ein Lagezentrum Gesundheit auf Bundesebene eingerichtet werden. Das Lagezentrum würde einen tagesaktuellen Überblick über den Bedarf und die zur Verfügung stehenden Versorgungskapazitäten ermöglichen. Zu erfassen wären in diesem Lagezentrum etwa die tagesaktuelle Verfügbarkeit von Krankenhaus- und Intensivbetten oder die Menge von Sanitätsmaterial und der entsprechende Lagerungsort. Dabei sollte die BÄK einbezogen werden, um bei der Lageeinschätzung die ärztliche Perspektive einzubringen. Die BÄK steht der Politik mit ihrer Expertise zur Verfügung, etwa bei der Einschätzung, wie sich Maßnahmen auf die Berufsausübung von Ärztinnen und Ärzten auswirken. Diese Einschätzung ist beispielsweise unverzichtbar, wenn der erforderliche Schutz von Gesundheitseinrichtungen mit effizienten Arbeitsabläufen in Einklang zu bringen ist. Die Vermittlungsfunktion betrifft auch die Information der Ärztinnen und Ärzte, wie sich Krisen auf ihren Arbeitsalltag und das Gesundheitssystem als Ganzes auswirken können. Eine wichtige Rolle spielen die (Landes-)Ärztekammern bei der Bedarfsanalyse der Kompetenzen und Fähigkeiten, die Ärztinnen und Ärzte in der Patientenversorgung in Krisensituationen aufweisen sollten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass in einem Krisenfall andere Kompetenzen erforderlich werden können als in der Regelversorgung, etwa wenn es um die Behandlung spezieller Verletzungsbilder geht. Die Bundesärztekammer hat bereits ein umfangreiches Fortbildungsangebot im rettungsdienstlichen Bereich entwickelt. Weitere Curricula sind nach Bedarf zu ergänzen. ■ Die Covid-19-Pandemie oder Angriffe auf kritische Infrastrukturen haben gezeigt, dass die Krisenfestigkeit des deutschen Gesundheitssystems dringend verbessert werden muss. Die Bundesärztekammer hat deshalb im Berichtsjahr die Arbeitsgruppe „Resilienz des Gesundheitswesens“ einberufen. Diese erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Resilienz des Gesundheitswesens aus ärztlicher Sicht. Beschluss des 129. Deutschen Ärztetages Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 in Leipzig hatte sich intensiv mit der Krisenresilienz in Deutschland befasst. Die Abgeordneten forderten Bund, Länder und Kommunen dazu auf, umgehend die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um das Gesundheitswesen krisenfest zu machen.

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