39 Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte Bundesärztekammer fordert härtere Strafen und besseren Schutz „Diese zunehmende gesellschaftliche Verrohung ist nicht hinnehmbar. Wer Helferinnen und Helfer angreift, untergräbt das Vertrauensverhältnis, auf dem jede medizinische Versorgung basiert, und gefährdet damit auch die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitswesens“, sagte Bundesärztekammer- Präsident Dr. Klaus Reinhardt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (14.07.2025). Für einen wirksameren Schutz von Ärztinnen und Ärzten sowie Praxisteams und Klinikpersonal forderte die Bundesärztekammer im Berichtsjahr ein Bündel von Maßnahmen. Dazu zählten insbesondere eine konsequente und zügige Strafverfolgung sowie ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen für Ermittlungsbehörden und Gerichte. Als Teil der staatlichen Schutzpflicht bedürfe es aus Sicht der Bundesärztekammer bedarfsgerechter Sicherheitskonzepte zum Schutz vor Gewalt sowie flächendeckender, zielgruppenspezifischer Informations- und Sensibilisierungskampagnen, um Gewaltbereitschaft gesellschaftlich klar zu ächten. Darüber hinaus spricht sich die Bundesärztekammer für (bundesweite) unbürokratische Meldesysteme aus, damit Betroffene Angriffe unkompliziert melden, anzeigen und zugleich dokumentieren können. Ziel ist, das tatsächliche Ausmaß sichtbar zu machen und Präventions- sowie Schutzmaßnahmen evidenzbasiert weiterzuentwickeln. Derzeit arbeitet die Bundesärztekammer deshalb auch selbst an einem bundesweiten Meldetool, das Gewaltvorfälle im Gesundheitswesen systematisch erfassen soll. ■ © delihayat/iStock Getty-Images Angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal hat sich die Bundesärztekammer auch im Jahr 2025 intensiv für klare gesetzliche Maßnahmen zum Schutz aller Beschäftigten im Gesundheitswesen sowie härtere Strafen bei Übergriffen eingesetzt. Mit Nachdruck verdeutlichte sie in ihrer Öffentlichkeitsarbeit und gegenüber der Politik, dass Arztpraxen und Krankenhäuser Orte der Genesung sowie des Vertrauens sein müssen. Änderung des Strafgesetzbuches geplant Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat am 30. Dezember 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens vorgelegt. Dieser zielt darauf, einen Straftatbestand für die Behinderung von Ärztinnen und Ärzten sowie des Gesundheitspersonals zu schaffen und Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte sowie Gesundheitspersonal strafrechtlich stärker zu ahnden. Die Bundesärztekammer unterstützt die Vorschläge des BMJV. Sie fordert aber zusätzlich eine entschlossene und schnelle Strafverfolgung sowie die Einrichtung von Meldesystemen, damit die Strafverschärfungen nicht bloß symbolisch bleiben.
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