40 Morning Rounds Gesundheitswesen: Fachkräftemangel als europäisches Problem Bei einer gemeinsamen Veranstaltung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung im Rahmen der „Morning Rounds“-Reihe diskutierten Vertreterinnen und Vertreter des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und der Ärzteschaft im Februar 2025 in Brüssel über Lösungen für das Problem des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen. Die Schere zwischen Arbeitskräfteangebot und -bedarf im Gesundheitswesen droht in Zukunft noch weiter auseinanderzugehen. Hintergrund ist der sogenannte doppelte demografische Wandel: Während der Behandlungsbedarf einer alternden Bevölkerung steigt, nähern sich viele Ärztinnen und Ärzte ihrer Pensionierung. Trotz aktuell noch steigender Arztzahlen in Deutschland führen der Trend zu Teilzeitarbeit, aber auch der Ausfall von Arbeitskräften durch überlastungsbedingten Burnout sowie der Bürokratieaufwand in Praxen und Krankenhäusern zu einer Verknappung der Ressource „Arztzeit“. Obgleich es sich um ein EU-weites Phänomen handelt, hat die Ende 2024 angetretene Europäische Kommission bislang keinen zusammenhängenden europäischen Lösungsansatz erkennen lassen. Bei der Veranstaltung „Health workforce shortages in Europe – Mapping the way forward“ zeigte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt einleitend diese europaweit bestehenden Herausforderungen aus ärztlicher Perspektive auf. Die anschließende Diskussion moderierte Dr. Matthias Wismar von der Denkfabrik European Observatory on Health Systems and Policies. Auf dem Podium erörterten die Europaabgeordneten Tilly Metz (Grüne, Luxemburg), Dennis Radtke (EVP, Deutschland) und Vytenis Andriukaitis (S&D, Litauen) sowie Marco Marsella, zuständiger Direktor bei der Europäischen Kommission, und Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, mögliche Lösungsansätze. Diese müssten die Verteilung der Kompetenzen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten berücksichtigen, die für Ausbildung sowie für die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens verantwortlich sind. Gleichwohl hat auch die EU eine Handhabe, tätig zu werden: EU-Richtlinien tragen zur Schaffung gesunder und familienfreundlicher Arbeitsbedingungen bei. Zudem ist die EU für den Rechtsrahmen der innereuropäischen Anerkennung von Berufsqualifikationen zuständig. Auch die Anwendung der EU-Verordnungen zu Künstlicher Intelligenz und zum Europäischen Gesundheitsdatenraum werde mitentscheidend dafür sein, ob neue Technologien Ärztinnen und Ärzte entlasten oder ihnen zusätzlichen Befolgungsaufwand bereiten. Migration kann zwar helfen, Engpässe in Deutschland abzufedern. Sie darf jedoch nicht zur Verschärfung von Personalmangel in den Gesundheitssystemen anderer Länder, insbesondere Drittstaaten, führen. Daher sollten die EU-Staaten ausreichend Berufsangehörige ausbilden, um nicht auf Migration zulasten anderer Staaten angewiesen zu sein. Die Europäische Kommission kann nationale Ausbildungskapazitäten beobachten und bei Bedarf Defizite aufzeigen. ■ © Horst Wagner Info Eine Aufzeichnung der Veranstaltung ist auf der Website der Bundesärztekammer zu sehen.
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