41 Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigen Angesichts eines zunehmenden Fachkräftemangels im Gesundheitswesen hat die Bundesärztekammer ein Positionspapier „Beschleunigung, Effizienz und Sorgfalt“ mit Vorschlägen veröffentlicht, wie das Anerkennungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte mit Qualifikationen aus Drittstaaten vereinfacht und beschleunigt werden kann. Die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen wird von verschiedenen gesundheitspolitischen Akteuren seit einiger Zeit intensiv diskutiert. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf Regelungsvorschläge unter anderem für die Bundesärzteordnung (BÄO) vorgelegt. Für Ärztinnen und Ärzte mit einer abgeschlossenen Ausbildung aus einem Drittstaat ist eine regelhafte Kenntnisprüfung vorgesehen. Eine Gleichwertigkeitsprüfung auf Grundlage von Dokumenten soll jedoch auf Antrag möglich bleiben. Damit würde die Kenntnisprüfung nicht länger als Instrument zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede dienen, sondern zum Regelfall werden und den Charakter einer echten Zugangsprüfung zum Arztberuf erhalten. Die BÄK befürwortet die Zielsetzung des Gesetzentwurfs und formuliert in ihrem Positionspapier „Beschleunigung, Effizienz und Sorgfalt“ eigene Vorschläge für eine Vereinfachung und Beschleunigung der Anerkennungsverfahren. Eine substanzielle Verbesserung erfordert aus Sicht der Bundesärztekammer ein breites Spektrum von Maßnahmen, die den gesamten Prozess begleiten und von Informationen im Herkunftsland über den Verlauf des Anerkennungsverfahrens bis zur Unterstützung der Integration reichen müssen. Ein Fokus muss dabei auf einem effizienten wie effektiven Verwaltungswesen mit weniger Bürokratie liegen. Die Etablierung einer Kenntnisprüfung als Berufszugangsprüfung setzt nach Auffassung der Bundesärztekammer eine bundesweit vergleichbare Prüfung auf hohem Niveau mit entsprechenden Anforderungen an die Prüfungsinhalte und die Prüfungsdauer voraus. Vor diesem Hintergrund setzt sich die BÄK für eine Regelung in der Approbationsordnung für Ärzte ein, die eine qualitativ hochwertige Kenntnisprüfung als echte Zugangsprüfung zum Arztberuf sicherstellt. Der Regierungsentwurf erweckt jedoch den Eindruck, eine Beschleunigung der Anerkennungsverfahren sei unter Wahrung der Anforderungen an die Patientensicherheit mit geringeren Kosten und unter Verzicht auf wesentliche Erkenntnisse möglich. Abgelehnt wird zudem, den partiellen Berufszugang in der BÄO zu regeln. Bei den Antragstellern handelt es sich nicht um Ärztinnen und Ärzte, sondern um Inhaber einer ausländischen Berufsqualifikation, die ausschließlich zur Ausübung bestimmter ärztlicher Tätigkeiten befähigt. Deutschland hat sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bekannt, wonach negative Effekte der Fachkräftemigration und der Migration potenzieller Fachkräfte in den Herkunftsländern vermieden werden sollen. Regelhaft fehlen migrierende Arbeitskräfte in ihren Herkunftsländern in der Versorgung. Aus diesem Grund darf eine Linderung des nationalen Fachkräftemangels nicht allein durch Zuwanderung angestrebt werden. Aus Sicht der Bundesärztekammer sind ergänzende Maßnahmen erforderlich, insbesondere die Stärkung der inländischen Ausbildungskapazitäten, die Verbesserung von Arbeitsbedingungen sowie Maßnahmen zur längeren Bindung und zum Verbleib bereits ausgebildeter Fachkräfte im Beruf. ■
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