15 Ärztliches Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer Praxistauglichkeit von ÄPS-BÄK im Versorgungsalltag erprobt Laut Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz soll ein Konzept zur ärztlichen Personalbemessung auf seine Praxistauglichkeit geprüft werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wählte dazu das Ärztliche Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) aus und hat im Berichtsjahr einen externen Auftragnehmer mit der bundesweiten Erprobung beauftragt. Die gewonnenen Erkenntnisse aus der Erprobung liefern wertvolle Hinweise für die gezielte Weiterentwicklung des Instruments mit Blick auf gesetzliche Vorgaben zur ärztlichen Personalbemessung. Die Bundesärztekammer hat die Evaluation von ÄPS-BÄK ausdrücklich begrüßt und die Ärztinnen und Ärzte der betreffenden Fachabteilungen aufgerufen, sich aktiv in den Prozess einzubringen. „ÄPSBÄK wurde von Ärztinnen und Ärzten für Ärztinnen und Ärzte entwickelt“, betonten die beiden Vorsitzenden der Arbeitsgruppe „Ärztliche Personalbemessung“ der Bundesärztekammer, Dr. Susanne Johna und Prof. Dr. Henrik Herrmann, anlässlich des Starts der Erprobung. Bei dieser komme es darauf an, dass die Kolleginnen und Kollegen die Erprobung mit ihrer fachlichen Kompetenz prägen. ÄPS-BÄK basiert auf einem spätestens seit dem Jahr 2019 klar formulierten Anspruch, ärztliche Personalausstattung nicht an Minimalgrenzen, sondern an einer patienten- und aufgabengerechten Versorgung auszurichten. Dieser Ansatz umfasst neben der direkten Patientenversorgung ausdrücklich auch zahlreiche weitere Aufgaben wie Fort- und Weiterbildung, Qualitätsmanagement, Dokumentation sowie kommunikative und koordinierende Aufgaben. Die Realität ärztlicher Arbeit sachgerecht abbilden zu können, war daher maßgeblich bei der Entwicklung des Systems. In den Vorjahren wurde ÄPS-BÄK als browserbasierte Anwendung entwickelt. Mit fachspezifischen Modellen in einer Erhebungsplattform wurde ÄPS-BÄK zu einem System entwickelt, das eine Anwendung in Krankenhausabteilungen ermöglichte. Die Entwicklung und Einführung eines durch die Ärzteschaft selbst initiierten Personalbemessungssystems ist von zentraler Bedeutung. Nur so können die tatsächlichen Inhalte, Verantwortlichkeiten und Belastungen ärztlicher Arbeit sachgerecht abgebildet werden. Ärztliche Tätigkeit umfasst weit mehr als die Durchführung einzelner Prozeduren. Sie schließt die Verantwortung für Diagnostik, Therapieentscheidungen, Koordination, Weiterbildung, Qualitätssicherung und Kommunikation ein. Ein von der Ärzteschaft entwickeltes Instrument stellt sicher, dass diese komplexen Anforderungen fachlich korrekt, patientenorientiert und unabhängig von kurzfristigen ökonomischen Steuerungslogiken in die Personalbemessung eingehen. Damit schafft ÄPS-BÄK eine legitime Grundlage für eine realistische, qualitativ ausgerichtete und nachhaltig tragfähige ärztliche Personalausstattung im Krankenhaus. KPMG mit Erprobung beauftragt Die bundesweite Erprobung erfolgte im Jahr 2025 in somatischen Abteilungen für die Behandlung von Erwachsenen sowie Dr. Susanne Johna und Prof. Dr. Henrik Herrmann, Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Ärztliche Personalbemessung“ der Bundesärztekammer © Christian Glawe-Griebel/Helliwood
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