Tätigkeitsbericht 2025 der BAEK

14 kammer problematisch. Zudem seien die Auswirkungen der Reform auf die ärztliche Weiterbildung weiterhin unzureichend berücksichtigt. Um die Reformauswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung ausreichend abzufedern, seien insbesondere Ausnahmeregelungen bei der Arbeitnehmerüberlassung dringend erforderlich. Die in der Stellungnahme aufgegriffenen Themen wurden auch im Ausschuss „Stationäre Versorgung“ der Bundesärztekammer beraten. Mit Blick auf die bestehenden praktischen Probleme und offenen Fragen der Vorhaltevergütung betonten die beiden Ausschussvorsitzenden, Dr. Susanne Johna und Dr. Günther Matheis, dass dieser Teil der Reform einer grundlegenden Überarbeitung bedarf, die nicht bis zum Jahr 2027 aufgeschoben werden dürfe. Anrechenbarkeit von Qualifikationen Gemeinsam mit dem niedersächsischen Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi, der 1. Vorsitzenden des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna, und der damaligen Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Dr. Martina Wenker, wies BÄK-Präsident Reinhardt auf erhebliche praktische Probleme bei der Regelung zur Anrechenbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten auf Leistungsgruppen hin. Die Beteiligten forderten eine gesetzliche Nachsteuerung und medizinisch sinnvolle Anpassung der Regelung in § 135e SGB V, um eine Anrechnung von Fachärztinnen und Fachärzten entsprechend ihrer Qualifikation zu ermöglichen. Nach Veröffentlichung des Kabinettsbeschlusses des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) im Oktober 2025 sah die Bundesärztekammer nur begrenzte Fortschritte. Zwar seien punktuelle Anpassungen vorgenommen worden, grundlegende strukturelle Fragen blieben jedoch weiterhin offen. In ihrer Stellungnahme vom 15. Dezember 2025 beschreibt die Bundesärztekammer Handlungsbedarf bei Themen, die voraussichtlich längere Abstimmungsprozesse und gegebenenfalls weitere gesetzliche Regelungen erfordern, wie etwa bei der geplanten, stark fallzahlabhängigen Vorhaltevergütung, der Weiterentwicklung der Leistungsgruppensystematik, der Umsetzung von weiteren Empfehlungen im LGA zur Leistungsgruppensystematik und bei der Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung. Im Vorfeld der Anhörung des Gesetzentwurfs im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags betonte Dr. Klaus Reinhardt, dass ärztliche Weiterbildung entscheidend dafür sei, auch zukünftig genügend Fachärztinnen und Fachärzte für die Patientenversorgung zur Verfügung zu haben. Regionale Zusammenschlüsse von Krankenhäusern, Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren müssten durch Weiterbildungsverbünde, die von den (Landes-)Ärztekammern anerkannt sind, gestärkt werden. Zusätzlich sollten bei der Zuteilung von Leistungsgruppen vorrangig Häuser berücksichtigt werden, die sich aktiv an Weiterbildung und regionalen Verbünden beteiligen. Rotationen innerhalb dieser Verbünde dürften nicht durch die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes behindert werden. Auch nach Ablauf des Berichtsjahres besteht weiterhin erheblicher Anpassungsbedarf bei der Krankenhausreform. Die BÄK wird den Reformprozess auch künftig aktiv begleiten, um die Reform praktikabel und nachhaltig weiterzuentwickeln, und ihren medizinisch-fachlichen Sachverstand insbesondere im Leistungsgruppenausschuss einbringen. ■ © VILevi/stock.adobe.com

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