13 len Schmerztherapie sowie bei der Definition von Fachkliniken ein. Darüber hinaus hat die BÄK eine Übersicht zur Vergleichbarkeit aktueller ärztlicher Weiterbildungsbezeichnungen mit Bezeichnungen früherer Fassungen der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) oder der WBO einzelner (Landes-)Ärztekammern erarbeitet. Im Februar 2025 veröffentlichte das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) den sogenannten Leistungsgruppen-Grouper, mit dem stationäre Behandlungsfälle den in § 135e SGB V definierten Leistungsgruppen zugeordnet werden. Für die Steuerungswirkung der Leistungsgruppen kommt es entscheidend darauf an, welche Behandlungsfälle den einzelnen Leistungsgruppen zugeordnet werden. Die Bundesärztekammer hat sich entschieden dafür eingesetzt, die Konsequenzen des Groupers für die einzelnen Leistungsgruppen gemeinsam mit dem LGA sorgfältig zu überprüfen und dort, wo Verwerfungen entstehen, Anpassungen vorzunehmen. „Gerade in großen Bereichen wie Innerer Medizin oder Chirurgie sind Fehlzuordnungen programmiert. Hier muss dringend nachgearbeitet werden“, forderte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Auch der 129. Deutsche Ärztetag 2025 in Leipzig befasste sich ausführlich mit der Krankenhausreform. Die Abgeordneten begrüßten die Pläne der neuen Bundesregierung, die Krankenhausreform fortzuführen und zugleich weiterzuentwickeln. Sie forderten insbesondere eine praxistaugliche Weiterentwicklung der Leistungsgruppensystematik, eine grundlegende Überarbeitung der vorgesehenen Vergütungsregelungen (sogenannte Vorhaltevergütung) sowie die Sicherung und Stärkung der ärztlichen Weiterbildung. Zudem betonte der Ärztetag die zentrale Bedeutung einer patienten- und aufgabengerechten ärztlichen Personalausstattung und forderte eine Berücksichtigung der Personalaufwände im Rahmen der Vorhaltevergütung. KHAG: Reformmängel beheben Den Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) veröffentlichte das BMG im August 2025. Das Gesetz soll die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehenen Anpassungen vornehmen und den Ländern mehr Flexibilität bei der Umsetzung eröffnen. In ihrer Stellungnahme vom 21. August 2025 begrüßte die Bundesärztekammer einzelne Korrekturen – unter anderem in Bezug auf die mehrfach geforderte Umstellung der Finanzierung des Transformationsfonds. Sie machte jedoch auch deutlich, dass die vorgesehenen Änderungen nicht ausreichen, um die grundlegenden Konstruktionsmängel der Reform zu beheben. In diesem Zusammenhang betonte BÄKPräsident Reinhardt, „dass die Länder mehr Handlungsspielräume erhalten, ist richtig. Dabei kann es nicht darum gehen, die übergeordneten Reformziele und eine bundesweit kohärente Planung in Frage zu stellen, sondern diesen Zielen durch eine sachgerechte regionale Umsetzung besser gerecht zu werden“. Vor allem die Ausgestaltung der Vorhaltevergütung, der Leistungsgruppen-Grouper sowie die zunehmende Bürokratiebelastung blieben aus Sicht der Bundesärzte- © upixa/stock.adobe.com
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=