12 Krankenhausreform Ärztliche Expertise beim Reformprozess unverzichtbar Der Prozess der Krankenhausreform hat sich im Berichtsjahr auf die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen sowie die im Koalitionsvertrag angekündigte Fortentwicklung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes verlagert. Im Mittelpunkt der Arbeiten der Bundesärztekammer standen unter anderem die Mitwirkung im Leistungsgruppenausschuss, der Einsatz für die Sicherung einer patienten- und aufgabengerechten ärztlichen Personalausstattung sowie für die Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung. Trotz einzelner Fortschritte zeigt sich weiterhin an verschiedenen Stellen deutlicher Nachbesserungsbedarf. Nachdem das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, soll die weitere Umsetzung des Gesetzes in wesentlichen Teilen durch Rechtsverordnungen erfolgen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Hierzu zählen unter anderem die Rechtsverordnung zu den Leistungsgruppen und Qualitätskriterien, die Rechtsverordnung zu den Mindestvorhaltezahlen für die Krankenhausbehandlung und die Rechtsverordnung zum Transformationsfonds. Den Referentenentwurf der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Januar 2025. In ihrer Stellungnahme vom 24. Januar 2025 begrüßte die Bundesärztekammer grundsätzlich die Einrichtung des Transformationsfonds, da die mit der Krankenhausreform verbundenen strukturellen Veränderungen ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht realisierbar seien. Kritisch bewertete sie die ursprünglich vorgesehene hälftige Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung und sprach sich für eine Finanzierung aus Bundesmitteln aus. Zur Erarbeitung von Empfehlungen zu den Inhalten der Rechtsverordnung zu den Leistungsgruppen und Qualitätskriterien wurde gemäß § 135e Abs. 3 SGB V der Leistungsgruppenausschuss (LGA) eingerichtet. Er besteht in gleicher Zahl aus Vertreterinnen und Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer, der Hochschulmedizin und der Berufsorganisationen der Pflegeberufe. Geleitet wird der LGA vom BMG und den obersten Landesgesundheitsbehörden. Konstituierung und die erste reguläre Sitzung fanden im Februar 2025 statt. Die Bundesärztekammer wird im LGA vertreten durch den Präsidenten Dr. Klaus Reinhardt, die Vizepräsidentin Dr. Susanne Johna sowie den Geschäftsführenden Arzt, Ulrich Langenberg. Qualitätskriterien anpassen Bisher hat der LGA eine Empfehlung zur Anpassung der Anlage 1 zu § 135e Absatz 1 SGB V veröffentlicht. Inhaltlich brachte die Bundesärztekammer im LGA insbesondere Anpassungsbedarfe bei den Qualitätskriterien der Leistungsgruppen, bei den Regelungen zur Rufbereitschaft und Anrechenbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten, bei den Vorgaben zur belegärztlichen Versorgung, bei den Regelungen zur Berücksichtigung der speziel-
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