Tätigkeitsbericht 2025 der BAEK

16 von Kindern und Jugendlichen. Ziel dieser Erprobung gemäß § 137m Abs. 2 SGB V war es, die Anwendungsreife, Praxistauglichkeit und methodische Belastbarkeit des Instruments zu überprüfen. Mit der Erprobung wurde durch das BMG die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG beauftragt. Für die in den Häusern ausgewählten Fachabteilungen wurden ärztliche Arbeitszeitanteile, Zusatz- und Basisaufwände sowie fachabteilungsspezifische Tätigkeiten in der auf dem 129. Deutschen Ärztetag 2025 in Leipzig präsentierten Erhebungsmaske dokumentiert. Ergänzt wurde die Datenerhebung durch die in ÄPSBÄK integrierten Rückmeldefunktionen wie beispielsweise Freitextkommentare, um Anwendungsprobleme, Interpretationsfragen und Verbesserungspotenziale systematisch zu erfassen. Der Erprobungsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass ÄPS-BÄK grundsätzlich für die Anwendung in den einzelnen Abteilungen und Kliniken geeignet ist. Er zeigt aber auch, dass für eine Erfüllung der Vergleichbarkeitsanforderungen, wie sie im Rahmen einer gesetzlichen Vorgabe notwendig wären, weitere Konkretisierungen erforderlich sind. Die Erprobung hat aus Sicht der BÄK den systematischen Ansatz von ÄPS-BÄK grundsätzlich bestätigt, und dies, obwohl die Erprobung unter für alle Beteiligten herausfordernden Bedingungen erfolgte. Die Bundesärztekammer dankt den Ärztinnen und Ärzten in den beteiligten Krankenhäusern, die sich in dem sehr engen Zeitfenster, das sich aus dem gesetzlichen Rahmen ergab, engagiert an der Erprobung beteiligt haben. Die Beteiligung der Ärztinnen und Ärzte war allerdings nicht in allen Erprobungshäusern in gleichem Umfang gewährleistet. Eine durchgängigere Einbeziehung der verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte und eine intensivere Begleitung der Häuser, auch mit Blick auf eine inhaltliche Plausibilisierung, hätten vermutlich zu einer besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse beigetragen. Der Aufwand für die Beteiligten in den Krankenhäusern war im Rahmen dieser erstmaligen breiten Anwendung sicherlich hoch. Er bleibt mit ÄPS-BÄK aber weit hinter dem Aufwand der Personalbemessung in der Pflege zurück, weil keine tägliche patientenscharfe Erfassung, sondern eine zusammenfassende jährliche Erhebung erfolgt. Die Bundesärztekammer geht außerdem davon aus, dass der Aufwand sich bei wiederholter Anwendung deutlich vermindert. Die durch die Erprobung gewonnenen Erkenntnisse stellen einen wertvollen Erfahrungsschatz für die Weiterentwicklung von ÄPS-BÄK dar. Erstmals liegen belastbare Erfahrungswerte aus der Anwendung in großem Umfang vor. In der Folge konnten bereits deutliche Verbesserungen in der Anwendung selbst sowie der Nutzerfreundlichkeit umgesetzt werden. Zudem zeigte sich, dass ÄPS-BÄK in der Lage ist, den realen ärztlichen Arbeitsalltag in Krankenhäusern strukturiert und differenziert abzubilden. Ein Instrument, das der Komplexität der gestellten Aufgabe gewachsen sein soll, benötigt einen kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess, um Vergleichbarkeit, Benutzerfreundlichkeit und Interpretierbarkeit der Daten stetig weiter zu erhöhen. ÄPS-BÄK ist kein rein statisches Rechentool, sondern ein lernendes System, das an die Vielfalt der realen Versorgungssituationen angepasst werden kann. Die Bundesärztekammer verfolgt deshalb auch nach der Erprobung eine konsequente Weiterentwicklung für die flächendeckende Anwendung. An den bereits auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig gefassten Beschlüssen, die mit ÄPS-BÄK ermittelten Personalaufwände in der Vorhaltevergütung auch gesetzlich zu hinterlegen, hält die Bundesärztekammer weiter fest. Dieses Ziel bleibt im Übrigen unverändert aktuell. Der Gesetzgeber hat Pflegepersonalvorgaben festgelegt und einen Entwicklungsauftrag für Personalvorgaben im therapeutischen Bereich angekündigt. In diesem Kontext wäre es nicht nachvollziehbar, dass die Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte nicht mitgedacht wird. ÄPSBÄK ermöglicht die abteilungsspezifische Absicherung einer patienten- und aufgabengerechten ärztlichen Personalausstattung. ■

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