45 als Grundanliegen im ärztlichen Handeln und in der Haltung aller Gesundheitsfachberufe verankert. Bei der Novellierung des Verfahrens lag für die Arbeitsgruppe das Augenmerk auf der Definition und Darlegung der Prinzipien und methodischen Anforderungen, die für die Realisierung der doppelten Zielsetzung notwendig sind. So sind für PRiM unter anderem die Selbstverpflichtung respektive die Freiwilligkeit aller Beteiligten und die praktische Umsetzung des Verfahrens in den jeweiligen Einrichtungen konstitutiv. PRiM kann nicht angeordnet werden. Vielmehr entscheiden sich Behandlungsteams selbst dafür, gemeinsam mit externen Kolleginnen und Kollegen Fragen zur Verbesserung der eigenen Handlungsroutinen zu erörtern und Maßnahmenempfehlungen für ihren Arbeitsbereich abzuleiten. Bei diesem kollegialen Dialog begegnen sich „Peers“ im eigentlichen Wortsinn: Sowohl die internen als auch die externen Teams sind in der täglichen Patientenversorgung praktisch tätige Fachexpertinnen und -experten. Für die jeweils externen Peers ist die Fortbildung gemäß BÄKCurriculum PRiM verpflichtend. Nur so können die spezifischen Anforderungen an die qualitative Datenerhebung und den Validierungsprozess gewährleistet werden. Eine Neuerung von PRiM gegenüber dem „Ärztlichen Peer Review“ ist zudem, dass der auf fünf Phasen erweiterte Umsetzungsprozess verbindlich mit einer Evaluation als Phase V abschließt. Diese bezieht sich – der qualitativen Methodik entsprechend – auch darauf, welche Faktoren sich jeweils fördernd bzw. hemmend auf die Umsetzung von Verbesserungsprozessen auswirken. Damit richtet PRiM – wie kein anderes Qualitätssicherungsverfahren – seinen Blick auf die Zukunft der Qualitätssicherung und Verbesserungen in der Organisationsgestaltung generell. Nicht zuletzt aus diesem Grund setzt sich die Bundesärztekammer dafür ein, dass das auf freiwilliger Basis durchgeführte PRiM eine stärkere Anerkennung erhält und zu einer anteiligen Entlastung im Kontext der gesetzlich geforderten Qualitätssicherung führt. Ein erstes Gespräch mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat hierzu bereits im Berichtsjahr stattgefunden. Der Erfahrungsaustausch PRiM der (Landes-)Ärztekammern hat im Jahr 2025 ebenfalls getagt. Er wird sich künftig insbesondere mit Fragen befassen, die sich auf die Umsetzung der Neuerungen des Verfahrens beziehen. Dazu gehört sowohl die mögliche Gestaltung von Fortbildungsangeboten gemäß des aktualisierten BÄK-Curriculum, als auch eine Abstimmung zur Vergabe des neu entwickelten PRiM-Logos durch die (Landes-)Ärztekammern. ■ © MP Studio/stock.adobe.com
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