Tätigkeitsbericht 2025 der BAEK

52 Die AkdÄ ist gemäß Sozialgesetzbuch (SGB V) und gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als stellungnahmeberechtigte Institution bestimmt. Darüber hinaus ist sie in verschiedenen Gremien, beispielsweise im Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), vertreten. Gemäß ihrem Statut soll die AkdÄ zu Grundsatz- und Einzelfragen Stellung nehmen, die ihr vom Vorstand der Bundesärztekammer vorgelegt werden. Sie berät den BÄK-Vorstand unabhängig in das Arzneimittelwesen betreffenden wissenschaftlichen Fragen und unterstützt ihn in seiner Meinungsbildung zu arzneimittelpolitischen Themen. Mit weiteren Gremien der BÄK erfolgt eine Zusammenarbeit zu verschiedenen Themenschwerpunkten. Stellungnahmen nach AMNOG Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) nach § 35a SGB V regelt unter anderem die Preisbildung für neu zugelassene Arzneimittel. Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens bezieht die AkdÄ als Sachverständige der medizinischen Wissenschaft und Praxis Stellung zu einem möglichen Zusatznutzen neuer Arzneimittel. Die AkdÄ hat sich im Berichtsjahr an 17 Verfahren beteiligt. Fragen der Vergleichstherapie Die AkdÄ wird bei Beratungen des G-BA zu Fragen der Vergleichstherapie vor Beginn von Zulassungsstudien der Phase III und im Rahmen von AMNOGVerfahren einbezogen. Die Beratungen erfolgen dabei insbesondere im Hinblick auf die klinische Praxis im Versorgungsalltag unter kritischer Bewertung der verfügbaren Evidenz und aktueller Leitlinien. Im Jahr 2025 hat die AkdÄ insgesamt 98 gutachterliche Expertisen zu Fragen der Vergleichstherapie eingereicht. © igoriss/iStock/Getty-Images Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Für eine sichere und rationale Arzneimitteltherapie Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ist als ständiger Ausschuss der Bundesärztekammer errichtet. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Gebieten der Medizin arbeiten hier interdisziplinär zusammen.

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