Tätigkeitsbericht 2025 der BAEK

53 AMTS-Aktionspläne des BMG etabliert Der „Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland“ ist ein vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unter Beteiligung der AkdÄ erarbeitetes, umfangreiches Maßnahmenpaket. Eine Koordinierungsgruppe aus Angehörigen der Ärzte- und Apothekerschaft, Pflegenden sowie Patientenvertreterinnen und -vertretern wurde eingerichtet, um die Einbindung der am Medikationsprozess Beteiligten zu gewährleisten. Diese begleitet zudem die Maßnahmen des Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS), berichtet den mitarbeitenden und betroffenen Institutionen und koordiniert die Fortschreibung des Aktionsplanes. Gemeinsam mit dem BMG entstand 2007 die erste Konzeption für den AMTS-Aktionsplan. Der erste Aktionsplan 2008–2009 leitete einen kontinuierlichen Prozess auf diesem Gebiet ein. Alle am Medikationsprozess beteiligten Gruppen sind unter der Moderation und in Kooperation mit der AkdÄ an der Analyse der Probleme des Medikationsprozesses beteiligt und erarbeiten Strategien und Maßnahmen zur Risikominimierung. Der Aktionsplan AMTS 2021–2024 wies mit der ersten Absolventenfeier des AMTS-Masterstudiengangs der Universitäten Bonn, Heidelberg und Tübingen auch im Berichtsjahr besondere Erfolge auf. Anfang 2026 ist zudem der Bericht zum Workshop zur Verbesserung der zentralen Erfassung von Medikationsfehlern im Bundesgesundheitsblatt erschienen und es fand der Abschlussworkshop der SafetyFIRST-Studie statt. Auch die Veröffentlichung der Liste der Hochrisikoarzneimittel ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Im Berichtsjahr wurde die Fortschreibung des Aktionsplans für die Jahre 2025−2028 beim BMG eingereicht. Zu folgenden Schwerpunktthemen wurden Maßnahmen formuliert, die Kriterien wie Messbarkeit, Praktikabilität, Machbarkeit und nachhaltige Implementierung erfüllen sollen: ● Elektronische Patientenakte und E-Rezept als neue Rahmenbedingungen für die AMTS: neue Chancen und neue Risiken ● „AMTS-Stewardship“ ● Erschließung und Nutzung von Gesundheitsdaten für ausgewählte AMTS-Fragestellungen. Der neue Aktionsplan AMTS kann vom BMG veröffentlicht werden, nachdem er vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Pharmakovigilanz Ärztinnen und Ärzte sind berufsrechtlich verpflichtet, der AkdÄ im Rahmen des Spontanmeldesystems unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) mitzuteilen, die ihnen aus ihrer ärztlichen Behandlungstätigkeit bekannt werden. Mit ihren Meldungen tragen Ärztinnen und Ärzte dazu bei, die Arzneimittelsicherheit und die Patientensicherheit zu erhöhen. Die AkdÄ erfasst, dokumentiert und bewertet diese Meldungen. Über Bekanntgaben im Deutschen Ärzteblatt, den Newsletter „Drug Safety Mail“ sowie verschiedene Beiträge in ihrem online frei verfügbaren Bulletin „Arzneiverordnung in der Praxis (AVP)“ informiert sie kontinuierlich über Arzneimittelrisiken. Leitlinien Die AkdÄ beteiligt sich an methodisch hochwertigen Leitlinien, die besonders relevante Fragen der Arzneimitteltherapie adressieren. Im Berichtsjahr haben sich Mitglieder der AkdÄ – gemäß Beschluss des AkdÄ-Vorstands – bei fünf ausgewählten S3-Leitlinien eingebracht. Zudem wurden drei Leitlinien im Jahr 2025 abgeschlossen und veröffentlicht, an denen sich die AkdÄ beteiligt hat. Fortbildungsveranstaltungen Neben dem AkdÄ-Fortbildungstag in der Kaiserin-Friedrich-Stiftung Berlin am 8. Februar 2025 hat die AkdÄ im Berichtsjahr regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen Themen der Arzneimitteltherapie und Arzneimittelsicherheit durchgeführt – in der Regel in Zusammenarbeit mit (Landes-)Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen. Erstmals werden die Vorträge des AkdÄFortbildungstages 2025 online als ArchivWebinar (gültig bis 30.11.2026) beim Deutschen Ärzteblatt zur Verfügung gestellt. Das Archiv-Webinar ist nach erfolgreicher Lernerfolgskontrolle mit drei Fortbildungspunkten anerkannt. ■

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=