54 Transplantationsmedizin Richtlinienarbeit und Prüfungen im gesetzlichen Auftrag Nach dem TPG hat die Bundesärztekammer den Auftrag, Richtlinien für die Organtransplantation zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. Die dafür eingerichtete Ständige Kommission Organtransplantation (StäKO) führte im Berichtsjahr drei Sitzungen durch. Die StäKO-Leitung und die Federführenden der Arbeitsgruppen berieten im Januar und November 2025 in Klausur über Ergebnisse sowie weitere Inhalte und Ziele der Amtsperiode – insbesondere unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Prüfungen der Transplantationszentren. Die zwölf Arbeitsgruppen tagten in insgesamt 17 Sitzungen. Die gemeinsam mit dem Dezernat „Ärztliche Aus-, Fort- und Weiterbildung“ der BÄK zusätzlich eingesetzte Arbeitsgruppe legte im Oktober 2025 eine grundlegende Überarbeitung des BÄK-Curriculums „Transplantationsbeauftragte gemäß § 9b Abs. 1 u. 4 TPG“ vor. Neben der Richtlinienarbeit hat sich die StäKO schwerpunktmäßig mit Forschungsvorhaben in der Transplantationsmedizin, der Neuberechnung und Validierung des Cardiac Allocation Scores (CAS) sowie Fragen der Überkreuz- © DSO/Andreas Steeger Die Transplantationsgremien der Bundesärztekammer und der Auftraggeber gemäß Transplantationsgesetz (TPG) sind im Berichtsjahr ihren umfänglichen gesetzlichen Regulierungs- und Prüfungsverpflichtungen erfolgreich nachgekommen. So erfolgte unter anderem eine Revision des Allgemeinen Teils der organbezogenen BÄK-Richtlinien. Auch konnte die 4. Prüfperiode der Prüfungs- und der Überwachungskommission abgeschlossen werden.
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