Tätigkeitsbericht 2025 der BAEK

55 lebendorganspende im Hinblick auf die geplante Novellierung des Transplantationsgesetzes befasst. Richtlinienänderungen erarbeitet Im Verlauf des Berichtsjahres hat die Ständige Kommission Organtransplantation verschiedene Richtlinien überarbeitet. Geändert wurden der Allgemeine Teil der Richtlinien zur Wartelistenführung und Organvermittlung sowie in der Folge die organbezogenen Richtlinien RL BÄK Herz, RL BÄK Lunge, RL BÄK Leber, RL BÄK Niere, RL BÄK Darm und RL BÄK Pankreas. Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben Am 29. Januar 2025 fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung zur „Änderung des Transplantationsgesetzes“ im Sinne der Einführung einer Widerspruchsregelung statt, bei der auch die BÄK vertreten war (BT-Drucksachen 20/12609 und 20/13804). Auch zum „Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes (Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen)” hat die Bundesärztekammer im Juli 2025 eine Stellungnahme abgegeben und sich in der mündlichen Anhörung des Bundesgesundheitsministeriums vom 13. August 2025 positioniert. Auch begrüßte die BÄK im Oktober 2025 den Kabinettsbeschluss zu neuen Regelungen für die Lebendorganspende. Prüfungs- und Überwachungskommission Die Überwachungskommission gemäß § 11 Abs. 3 S. 4 TPG und die Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 5 S. 4 TPG sind die Kontrollgremien von BÄK, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband, die für die Prüfung der deutschen Transplantationszentren, der Vermittlungsstelle und der Koordinierungsstelle verantwortlich zeichnen. Die Jahresvisitationen ließen überwiegend eine nachvollziehbare Wahrnehmung der gesetzlich und vertraglich vorgegebenen Aufgaben der Stiftung Eurotransplant als Vermittlungsstelle nach § 12 TPG sowie der Deutschen Stiftung Organtransplantation als Koordinierungsstelle nach § 11 TPG erkennen. Insgesamt 58 Transplantationsprogramme hat die Prüfungskommission auf Basis der Krankenakten von 914 Organempfängern nach postmortaler Organspende überprüft, davon 29 im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung und 29 im schriftlichen Verfahren. Prüfgegenstand waren die Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationen (einschließlich kombinierter Transplantationen). Bei keiner der Prüfungen wurden Anhaltspunkte für Manipulationen festgestellt. Insgesamt hat sich aus Sicht der Kommissionen die positive Entwicklung der vergangenen Jahre bestätigt, wie im Einzelnen aus dem im Dezember 2025 vorgelegten Tätigkeitsbericht zu ersehen ist. Nach Abschluss der 4. Prüfperiode hatten sich die Prüfungskommission und die Überwachungskommission im September 2025 neu konstituiert. Vertrauenstelle etabliert Die Vertrauensstelle Transplantationsmedizin steht jedem für Anfragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Organspenden oder -transplantationen offen. Weiterhin ist es ihre Aufgabe, vertrauliche Hinweise auf Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten im Bereich der Organspende und der Organtransplantation entgegenzunehmen und in Kooperation mit der Prüfungs- und Überwachungskommission zu klären. Neben allgemeinen und einzelfallbezogenen Fragen zur Organspende und -transplantation betrafen die Eingaben des vergangenen Jahres insbesondere inhaltliche und verfahrensbezogene Fragen der Lebendorganspende. ■ Neue Amtsperiode gestartet In der gemeinsamen Sitzung vom 16. September 2025 haben sich die Prüfungs- und Überwachungskommission für die 9. Amtsperiode (2025/2028) neu konstituiert. Wiedergewählt wurden Prof. Dr. Tobias E. Beckurts als Vorsitzender der Überwachungskommission und PD Dr. Stefanie Förderreuther als stellvertretende Vorsitzende. Zum Vorsitzenden der Prüfungskommission wurde OStA HAL a. D. Thomas Schwarz wiedergewählt, zum stellvertretenden Vorsitzenden fiel die Wahl auf Dr. Philipp Ehlermann. Prof. Dr. Michael Lindemann wurde erneut zum Leiter der Vertrauensstelle benannt.

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