56 Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung Hinweise und Empfehlungen für Arztpraxen aktualisiert dargestellt, einschließlich der Anforderungen an die Auftragsverarbeitung, die Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten je nach Umfang und Risiko der Verarbeitung. Abgerundet wird die Handreichung durch Hinweise zur ärztlichen Dokumentation und zum Einsichts- und Kopierecht der Patientinnen und Patienten, einschließlich der auf EU-Recht begründenden Pflicht, die Erstkopie der Patientenakte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Anlage zu Aufbewahrungsfristen bietet eine schnelle Übersicht über die praxistypischen Aufbewahrungszeiten. ■ © Svitlana/stock.adobe.com Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben im Berichtsjahr ihre „Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis“ in aktualisierter Fassung veröffentlicht. Diese sollen Arztpraxen eine aktuelle praxisnahe Orientierung zur rechtssicheren Verarbeitung von Patientendaten geben. Inhaltlich konkretisiert das Hinweispapier die Reichweite und die Grenzen der Schweigepflicht und des Datenschutzes im Praxisalltag – vom zulässigen Informationsaustausch im Behandlungsteam bis zu besonderen Risiken bei elektronischer Kommunikation, etwa bei unverschlüsselter Übermittlung über E-Mail oder Messenger. Es beschreibt die Voraussetzungen wirksamer Einwilligungen und grenzt diese gegenüber gesetzlich gestützten Datenverarbeitungen ab. Ausdrücklich wird unter anderem darauf hingewiesen, dass für bestimmte Konstellationen wie beispielsweise Termin-Erinnerungen per SMS oder E-Mail eine ausdrückliche datenschutzrechtliche Einwilligung erforderlich sein kann. Zudem werden zentrale Datenschutzpflichten für Praxisinhaber als Verantwortliche
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