Tätigkeitsbericht 2025 der BAEK

28 Schutz von Kindern und Jugendlichen BÄK fordert weitere Maßnahmen gegen Missbrauch von Lachgas Lachgas ist in den vergangenen Jahren aufgrund seiner euphorisierenden und berauschenden Wirkung insbesondere bei jungen Erwachsenen und Jugendlichen als Partydroge immer beliebter geworden. Der Konsum ist mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Neben akuten Symptomen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Kribbeln in Armen und Beinen, Verwirrtheit und Übelkeit können auch dauerhafte neurologische Schäden auftreten. Der Verkauf und Erwerb von Lachgas waren bislang nicht reguliert. In der Folge wurden in Kiosken sowie im Online-Versandhandel Lachgaskartuschen mit Füllmengen von bis zu zwei Kilogramm angeboten, die teilweise mit fruchtigen Aromastoffen wie Ananas oder Erdbeere versetzt waren, und auch an Kinder und Jugendliche abgegeben wurden. Vor diesem Hintergrund haben sowohl der 128. Deutsche Ärztetag 2024 in Mainz als auch der 129. Deutsche Ärztetag 2025 in Leipzig eine stärkere Regulierung von Lachgas gefordert. Auf Basis der Beratungen im Ausschuss „Sucht und Drogen“ der Bundesärztekammer unter Vorsitz der Vorstandsmitglieder Erik Bodendieck und Christine Neumann-Grutzeck brachte sich die Bundesärztekammer aktiv in das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) ein, mit dem der Missbrauch von Lachgas eingedämmt werden sollte. Sie begleitete das Verfahren mit einer schriftlichen Stellungnahme und beteiligte sich an der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Dabei sprach sie sich für die von dem Gesetz intendierten Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen aus. Sie forderte darüber hinaus mehr Präventionsanstrengungen und eine Begrenzung der Abgabemengen handelsüblicher Lachgaskapseln, um einem zweckfremden Konsum entgegenzuwirken. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neuepsychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG), das am 12. April 2026 in Kraft treten wird, wurden schließlich weitreichende Regelungen zum Umgang mit Lachgas und sogenannten K.o.-Tropfen beschlossen. Danach ist jegliche Abgabe von Lachgas an Minderjährige verboten; für Kinder und Jugendliche gilt zudem ein Besitzverbot. Darüber hinaus werden der Versandhandel, die Abgabe über Automaten sowie der Vertrieb von Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8,4 Gramm untersagt. Zusätzlich wird die Abgabemenge der Kartuschen mit einer Füllmenge von jeweils bis zu 8,4 Gramm auf maximal zehn Stück pro Verkaufsvorgang begrenzt. Neben der Regulierung von Lachgas befasste sich die Bundesärztekammer im Jahr 2025 intensiv mit dem Thema „Medikamentenmissbrauch und -abhängigkeit“. In Kooperation mit dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband, der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) und der Ärztekammer Berlin wurde am 17. September 2025 eine Online-Fortbildung durchgeführt. In den Vorträgen wurden epidemiologische Daten zum Medikamentenkonsum, ärztliche Handlungsmöglichkeiten bei Missbrauch und Abhängigkeit sowie die Zusammenarbeit mit Apotheken und der Suchthilfe thematisiert. An der Online-Veranstaltung nahmen rund 400 Teilnehmende aus der Ärzteschaft, der Apothekerschaft, der Suchthilfe sowie weiteren Gesundheitsfachberufen teil. ■ © Corinne Poleij/iStock/Getty-Images Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) hat die Bundesärztekammer die vorgesehenen Regelungen begrüßt. Sie sieht aber weiteren Handlungsbedarf, insbesondere bei der Prävention, um Kinder und Jugendliche vor den gesundheitlichen Risiken durch den Missbrauch von Lachgas zu schützen.

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