Tätigkeitsbericht 2025 der BAEK

34 Anfang des Jahres 2025 hatten die gesetzlichen Krankassen damit begonnen, elektronische Patientenakten (ePA) für ihre Versicherten anzulegen. Parallel dazu wurde die ePA in Pilotregionen erprobt. Rund 300 Praxen, Apotheken und Krankenhäuser beteiligten sich an den Tests, bei denen zahlreiche technische und sicherheitsrelevante Probleme auftraten. Mit Skepsis seitens der Ärzteschaft wurde deshalb die Ankündigung des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach auf der Digital-Health-Messe DMEA im April 2025 aufgenommen, dass die ePA nun bundesweit eingeführt werde. Auch der 129. Deutsche Ärztetag 2025 in Leipzig forderte die Bundesregierung dazu auf, Anpassungen an der ePA so schnell wie möglich umzusetzen. Praktische und technische Probleme aus Pilotregionen müssten vor der bundesweiten Einführung zuverlässig behoben werden. Begleitet von weiterhin technischen Startschwierigkeiten und zahlreichen Optimierungsbedarfen begann schließlich im Mai 2025 die bundesweite Einführung der ePA. Arztpraxen begannen sukzessive, auf die neue ePA zuzugreifen. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, relevante Dokumente der Patientinnen und Patienten in deren ePA einzustellen. Die „ePA für alle“ umfasst in ihrer Einführungsstufe bei weitem nicht alle Funktionalitäten, die der Gesetzgeber ursprünglich adressiert hat und die sich insbesondere Ärztinnen und Ärzte im ärztlichen Digitalisierung Elektronische Patientenakte im Versorgungsalltag angekommen Nach langen Bemühungen um eine praxistaugliche und nutzenstiftende elektronische Patientenakte ist die „ePA für alle“ seit Mai 2025 auf dem Weg in den Versorgungsalltag. Die Bundesärztekammer hat dies als Chance begrüßt, die Patientensicherheit zu stärken und die Behandlungsqualität weiter zu verbessern. Allerdings könne die ePA ihren vollen Nutzen nur entfalten, wenn alle Funktionalitäten zügig umgesetzt werden.

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