Tätigkeitsbericht 2025 der BAEK

35 Alltag bei der Nutzung der ePA gewünscht hatten. So fehlt etwa die Möglichkeit zu einer Volltextsuche in den bislang oftmals noch unstrukturierten Dokumenten. Das digitale Medikationsmanagement ist für die nächste Erweiterungsstufe vorgesehen. Immerhin steht in einem ersten Schritt mit der elektronischen Medikationsliste in der ePA erstmals eine Übersicht der verschriebenen und dispensierten Arzneimittel der Patientinnen und Patienten zum Abruf bereit, allerdings noch ohne Berücksichtigung von Medikamenten, die auf Betäubungsmittelrezepten oder nach wie vor auf Papier-Muster 16 verschrieben wurden. Die „ePA für alle“ wird daher in den kommenden Jahren stetig in weiteren Ausbaustufen fortentwickelt werden müssen, um der Anforderung an eine zentrale Informations- und Kommunikationsplattform bei der Patientenversorgung gerecht zu werden. Das Ziel ist, aufbauend auf der Zusammenführung von bislang verteilten und unstrukturierten Informationen, Mehrwerte für die ärztliche Versorgung zu schaffen. Die Bundesärztekammer begleitet diesen Prozess im Ausschuss „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“ und in ihrer Rolle als Gesellschafterin der gematik in der Gesellschafterversammlung sowie in einer Vielzahl fachlicher Gremien kontinuierlich und kritisch-konstruktiv. Massenaustausch von eHBA Mit der Einführung einer „ePA für alle“ rücken zudem die Aspekte der Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur stärker in den Mittelpunkt. Eine besondere Herausforderung stellte in diesem Zusammenhang der Sondertausch einer hohen Zahl von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) bei zwei Vertrauensdiensteanbietern mit Frist zum Ende des Jahres 2025 dar. Mit den Vertrauensdiensteanbietern galt es vorab, die Konzepte zum Massentausch abzustimmen und ein Reporting aufzusetzen, um den Fortschritt des Austauschprozesses kontrollieren und ggf. mit adäquaten Maßnahmen gegensteuern zu können. Insbesondere bei einem Anbieter kam es zu Beeinträchtigungen der Antrags- und Freigabeprozesse verbunden mit einem mehrmonatigen Ausgabestopp bereits beantragter eHBA. Daher war es erforderlich, mit Nachdruck auf diesen Anbieter einzuwirken, um eine zeitnahe Behebung der Probleme, transparente Kommunikation gegenüber betroffenen Ärztinnen und Ärzten sowie nachhaltige technische Maßnahmen durchzusetzen. Parallel dazu stellte die Bundesärztekammer in enger Abstimmung mit den (Landes-)Ärztekammern eine fortlaufende Information der betroffenen Ärztinnen und Ärzte sicher, um über den aktuellen Stand, notwendige Handlungsschritte und den weiteren zeitlichen Ablauf zu informieren und so die Auswirkungen auf den Versorgungsalltag möglichst gering zu halten. Nicht zuletzt durch Intervention der Bundesärztekammer konnte über das Bundesministerium für Gesundheit und die gematik eine Verlängerung der Frist für den Massentausch bis zum 30. Juni 2026 durch die Bundesnetzagentur erwirkt werden. Die abschließende Aufarbeitung des Sachverhalts dauert noch an und ist nach wie vor mit einem außerordentlich hohen zeitlichen Aufwand sowohl für die BÄK als auch die (Landes-)Ärztekammern verbunden. Die Bundesärztekammer wird auch im Jahr 2026 in unterschiedlichen Rollen, wie beispielsweise als Gesellschafterin der gematik oder in Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, weiterhin die ärztlichen Anforderungen an sinnvolle und nutzenstiftende Gesundheitsanwendungen zur Geltung bringen. ■ © ipopba/iStock Getty-Images

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