20 Resilienz im Gesundheitswesen Gesundheitswesen auf Krisen- und Katastrophenfall vorbereiten Das Gesundheitswesen in Deutschland ist auf Krisen und Katastrophen bis hin zu einem Bündnis- oder Verteidigungsfall nur unzureichend vorbereitet. Um festgestellte Defizite abstellen zu können, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Jahr 2025 mit der Vorbereitung eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes begonnen. Die BÄK hat sich mit ihrer Expertise in diesbezüglich eingerichtete Arbeitsgruppen eingebracht. Neben dem Bund überprüfen auch die Länder ihre Strategien zur Stärkung der Krisenresilienz. Um das Gesetz mitgestalten zu können, hat eine durch den Vorstand der Bundesärztekammer eingesetzte Arbeitsgruppe „Resilienz des Gesundheitswesens“ unter der Leitung der beiden Vorsitzenden, Prof. Dr. Uwe Ebmeyer und Dr. Edgar Pinkowski, im Oktober 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Ein zu entwickelndes Strategiepapier soll Handlungsfelder aufzeigen, in denen die Bundesärztekammer und (Landes-)Ärztekammern aktiv zur Steigerung der Resilienz des Gesundheitswesens beitragen können. Im Mittelpunkt stehen dabei Auswirkungen auf die ärztliche Tätigkeit, die durch Krisen- und Katastrophenfälle hervorgerufen werden. Aus Sicht der Bundesärztekammer müsste unter anderem ein Lagezentrum Gesundheit auf Bundesebene eingerichtet werden. Das Lagezentrum würde einen tagesaktuellen Überblick über den Bedarf und die zur Verfügung stehenden Versorgungskapazitäten ermöglichen. Zu erfassen wären in diesem Lagezentrum etwa die tagesaktuelle Verfügbarkeit von Krankenhaus- und Intensivbetten oder die Menge von Sanitätsmaterial und der entsprechende Lagerungsort. Dabei sollte die BÄK einbezogen werden, um bei der Lageeinschätzung die ärztliche Perspektive einzubringen. Die BÄK steht der Politik mit ihrer Expertise zur Verfügung, etwa bei der Einschätzung, wie sich Maßnahmen auf die Berufsausübung von Ärztinnen und Ärzten auswirken. Diese Einschätzung ist beispielsweise unverzichtbar, wenn der erforderliche Schutz von Gesundheitseinrichtungen mit effizienten Arbeitsabläufen in Einklang zu bringen ist. Die Vermittlungsfunktion betrifft auch die Information der Ärztinnen und Ärzte, wie sich Krisen auf ihren Arbeitsalltag und das Gesundheitssystem als Ganzes auswirken können. Eine wichtige Rolle spielen die (Landes-)Ärztekammern bei der Bedarfsanalyse der Kompetenzen und Fähigkeiten, die Ärztinnen und Ärzte in der Patientenversorgung in Krisensituationen aufweisen sollten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass in einem Krisenfall andere Kompetenzen erforderlich werden können als in der Regelversorgung, etwa wenn es um die Behandlung spezieller Verletzungsbilder geht. Die Bundesärztekammer hat bereits ein umfangreiches Fortbildungsangebot im rettungsdienstlichen Bereich entwickelt. Weitere Curricula sind nach Bedarf zu ergänzen. ■ Die Covid-19-Pandemie oder Angriffe auf kritische Infrastrukturen haben gezeigt, dass die Krisenfestigkeit des deutschen Gesundheitssystems dringend verbessert werden muss. Die Bundesärztekammer hat deshalb im Berichtsjahr die Arbeitsgruppe „Resilienz des Gesundheitswesens“ einberufen. Diese erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Resilienz des Gesundheitswesens aus ärztlicher Sicht. Beschluss des 129. Deutschen Ärztetages Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 in Leipzig hatte sich intensiv mit der Krisenresilienz in Deutschland befasst. Die Abgeordneten forderten Bund, Länder und Kommunen dazu auf, umgehend die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um das Gesundheitswesen krisenfest zu machen.
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