Abrechnung einer Computertomographie des Herzens und/oder der kontrastmittelgestützten CT-Angiographie der Herzkranzgefäße (nicht-invasive Koronarangiographie)

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner 13. Sitzung (Wahlperiode 2023/2027) am 22. und 23. August 2024 nachfolgende Abrechnungsempfehlung beschlossen:

Abrechnung einer Computertomographie des Herzens und/oder der kontrastmittelgestützten CT-Angiographie der Herzkranzgefäße (nicht-invasive Koronarangiographie)

nach Nr. 5371 GOÄ.

Abrechnung ergänzender Serien nach Nr. 5376 GOÄ.

Aufgrund der vergleichsweisen hohen Anzahl von Schnittbildern und des hohen ärztlichen Aufwands bei der Auswertung der Schnittbilder wird die Abrechnung bis zum Höchstgebührensatz empfohlen.

Abrechnung der computergesteuerten Analyse nach Nr. 5377 GOÄ.

Abrechnung der Kontrastmitteleinbringung nach der Nr. 346 GOÄ.

Abrechnung jeder weiteren Kontrastmitteleinbringung nach der Nr. 347 GOÄ.