Programmheft 127. Deutscher Ärztetag

81 Essen 2023 organisation der bundesärztekammer det das vom Vorsitzenden der Versammlung zu ziehende Los. Das gilt auch, wenn aus dem zweiten Wahlgang zwischen zwei Kandidaten mit gleicher Stimmenzahl auszuwählen ist. (3) Die Präsidenten der Landesärztekammern gehören dem Vorstand kraft ihres Amtes an. Sie können sich im Verhinderungsfalle durch den Vizepräsidenten ihrer Kammer vertreten lassen. Ist auch dieser verhindert, so kann die betreffende Kammer zu den Vorstands- sitzungen einen Beobachter ohne Stimmrecht entsenden. Die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes gelten auch für den Fall, dass der Präsident einer Landesärztekammer nach Abs. 2 zum Präsidenten oder Vizepräsidenten gewählt und verhindert ist, an einer Vorstandssitzung teilzunehmen. (4) Die in Abs. 1 c genannten Ärztinnen/Ärzte werden vom Deutschen Ärztetag für die Dauer von vier Jahren gewählt. Für das Wahlverfahren gilt Absatz 2 entsprechend. (5) Der nach den Absätzen 1 bis 3 gebildete Vorstand ist vor dem Deutschen Ärztetag durch den ältesten Abgeordneten des Ärztetages auf die getreue Amtsführung zum Wohle der deutschen Ärzteschaft zu verpflichten. (6) Der Deutsche Ärztetag kann den Präsidenten, jeden der Vizepräsidenten und die beiden weiteren Ärztinnen/Ärzte vor Beendigung ihrer Amtsdauer abberufen. Der Beschluss über die Abberufung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der Zahl der Abgeordneten, die für die Hauptversammlung nach § 4 Abs. 3 errechnet ist. (7) Die Vorstandssitzungen werden von dem Präsidenten nach Bedarf einberufen und geleitet. Der Vorstand ist einzuberufen, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder es verlangt. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist oder an der Sitzung über Video- oder Webkonferenztechnik teilnimmt. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenenthaltungen zählen nicht.

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