Tätigkeitsbericht 2022

9 Dabei war die hohe administrative Schlagzahl nicht nur für den Gesetzgeber eine Herausforderung, sondern auch für die am politischen Meinungsbildungsprozess beteiligte organisierte Zivilgesellschaft, zu der die BÄK als eine der wichtigsten Organisationen in der Gesundheitspolitik zählt. In nüchternen Zahlen ausgedrückt, bedeutete das für die BÄK im Jahr 2022: Mehr als 40 schriftliche Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, zu medizinwissenschaftlichen und ethischen Fragestellungen und zu Initiativen des Gemeinsamen Bundesausschusses, weitere 23 Stellungnahmen zur Arzneimittelnutzenbewertung durch die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft sowie zahlreiche Positionspapiere, Empfehlungen, Leitlinien und Richtlinien im gesetzlichen Auftrag – medial begleitet und flankiert durch persönliche Gespräche auf Politik- und Arbeitsebene. Ärzteschaft kritisiert „Proforma“-Beteiligung Dass das hohe Tempo des Ministers kein Zeichen von Qualität ist, sondern vielmehr von einer teilweise unabgestimmten Regierungsarbeit zeugt, hat die Bundesärztekammer mehrfach kritisiert. Als das BMG bei Änderungen an der Coronavirus-Testverordnung im März 2022 den angefragten Organisationen und Verbänden gerade einmal vier Stunden für die Erarbeitung einer Stellungnahme einräumte, brachte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt die Kritik der Ärzteschaft und anderer Organisationen aus dem Gesundheitswesen auf den Punkt: „Expertenanhörungen und Stellungnahmeverfahren sind aus gutem Grund feste Bestandteile von Verordnungs- und Gesetzgebungsprozessen.“ Eine „reine Proforma-Beteiligung“ der betroffenen Akteure sei unter Demokratiegesichtspunkten problematisch und „führt letztlich zu einer bedenklichen Dehnung unseres Rechtstaates“. Auch bei anderen entscheidenden Neuregelungen, wie etwa der Einführung der Krankenhaustagesbehandlung im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, wurde wenig bis gar kein Wert auf externen Sachverstand gelegt. Das hielt die BÄK aber nicht davon ab, sich dennoch – gefragt oder ungefragt – in alle wesentlichen gesetzgeberischen Maßnahmen einzubringen. Zu den wichtigsten gesundheitspolitischen Vorhaben des Berichtsjahres zählen – neben dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – insbesondere das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sowie die zum Ende des Jahres 2022 vorgelegten Empfehlungen der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“. Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz leistete bereits erste Vorarbeiten für die umfassende Krankenhausreform, die Lauterbach in diesem Jahr umsetzen will. Dazu zählt vor allem die Neuregelung zur Krankenhausbehandlung ohne Übernachtung. Krankenhäusern ist es nun pauschal gestattet, ohne vorherige Beantragung, Genehmigung oder Ausweisung einer Tagesklinik, potenziell alle Behandlungen sowie Tagesbehandlungen durchzuführen. Das soll Überlastungssituationen verringern und Personal von vermeidbaren Aufgaben entbinden. Grundlage für die Neuregelung waren die Empfehlungen der Regierungskommission vom 27. September 2022. BÄK-Präsident Reinhardt begrüßte die Initiative im Grundsatz. „Tagesbehandlungen im Krankenhaus können Möglichkeiten zur Ent- © picture alliance/dpa/Kay Nietfeld

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