Tätigkeitsbericht 2022

10 lastung des Klinikpersonals eröffnen, da sie die effektive Betreuungszeit verkürzen. Sie können auch dem Wunsch vieler Patientinnen und Patienten entgegenkommen, nach erfolgter Behandlung möglichst schnell wieder zuhause zu sein“, bekräftigte er (28.09.2022). Allerdings gelte es zu verhindern, dass Tagesbehandlungen von den Klinikbetreibern dazu genutzt werden, Personalengpässe auszugleichen oder den Profit zu steigern. Ebenso sei darauf zu achten, dass kein Wettbewerb um medizinische Leistungen zwischen den Krankenhäusern und hochspezialisierten Fachärzten entstehe. „Ziel muss eine sektorenverbindende, indikationsgerechte und patientenorientierte Versorgung sein“, betonte Reinhardt. Massive Kritik und sogar Proteste von Ärzteschaft und Medizinischen Fachangestellten rief der Entwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hervor. Konkret ging es um die darin enthaltene Streichung der extrabudgetären Vergütung für Neupatientinnen und Neupatienten in den Arztpraxen. Nötig wurde das Gesetz, weil Prognosen von einer Finanzierungslücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund 17 Mrd. Euro für das Jahr 2023 ausgingen. Lauterbach versprach, diese Lücke stopfen zu wollen, ohne jedoch Leistungen in der Patientenversorgung zu streichen. Dieses Versprechen hielt nicht lange, wie sich zeigen sollte. Reinhardt bezeichnete die Streichung der Neupatientenregelung als „Etikettenschwindel“ und „Leistungskürzungen durch die Hintertür“ (12.07.2022). Die Ärzteschaft reagierte mit Protestaktionen, Praxisschließungen und Informationsveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet. Mehr als 50 000 Ärztinnen und Ärzte unterzeichneten einen offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister. Auf einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor in Berlin erinnerte BundesärztekammerPräsident Reinhardt daran, dass Lauterbach die extrabudgetäre Vergütung für Neupatienten noch im Jahr 2019 im Deutschen Bundestag als „richtig“ bezeichnet hatte. Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte hätten daraufhin ihren Praxisbetrieb umorganisiert, Sprechstundenzeiten verlängert und neues Personal eingestellt. Mit der Streichung ignoriere die Politik eine zuvor anerkannte Handlungsnotwendigkeit in der Versorgung von Patientinnen und Patienten und demonstriere „das Gegenteil von Verlässlichkeit“, betonte der BÄKPräsident (07.09.2022). Nachhaltige Strukturreform statt Willkürmaßnahmen Aber auch die weiteren Neuregelungen des Gesetzes sind nicht geeignet, die GKV-Finanzen langfristig zu stabilisieren. „Mit diesem Gesetz wird nicht nur bei den Kassenfinanzen gespart. Gespart wird hier vor allem am politischen Gestaltungswillen der Verantwortlichen. Statt eines schlüssigen Gesamtkonzepts zur finanziellen Stabilisierung des GKV-Systems, präsentiert die Politik nur Stückwerk“, kritisierte Reinhardt. Statt willkürlicher Sparmaßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der Kassenfinanzen seien nachhaltige, strukturelle Reformen notwendig. Denkbar sei aus Reinhardts Sicht eine dauerhafte Anhebung und Dynamisierung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zum Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen. Darüber hinaus könne man Teile der Einnahmen aus der Alkohol- und Tabaksteuer als © Tanja M. Marotzke

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