Tätigkeitsbericht 2022

26 Gebührenordnung für Ärzte Ärzteeigene Bewertungsversion des GOÄneu-Entwurfs vorgelegt Auf dem 126. Deutschen Ärztetag in Bremen im Mai 2022 hat Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den zwischen der BÄK, dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und den Beihilfekostenträgern konsentierten Entwurf eines aktualisierten ärztlichen Leistungsverzeichnisses einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit ca. 5 600 Gebührenordnungsziffern übergeben. Bundesärztekammer und Kostenerstatterseite haben in der Folge ihre Arbeiten an einem konsentierten Gesamtentwurf fortgesetzt. Ziel war es, dem Verordnungsgeber zusätzlich ein abgestimmtes Bewertungsgefüge und damit verbunden konsentierte Bewertungen zu jeder einzelnen Leistung des Verzeichnisses vorlegen zu können. Testbetrieb zu Auswirkungen der neuen GOÄ Zur Abschätzung der Auswirkungen der neuen GOÄ auf die Ausgabenentwicklung haben Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe eine umfassende Validierung des ärztlicherseits erstellten Bewertungsgefüges in Angriff genommen (Testphase). Dazu wurden insgesamt 1 500 repräsentativ ausgewählte Rechnungen aus dem Jahr 2021 – zum Abgleich jeweils durch die privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) sowie durch PKV-Mitgliedsunternehmen und Vertreter der Beihilfe – in die neue Gebührenordnung übersetzt und bewertet. Dem Testbetrieb wurden die betriebswirtschaftlich kalkulierten ärzteeigenen Bewertungen zugrunde gelegt. Eine Auswertung zeigte teilweise Unterschiede zwischen den ermittelten „neuen“ Rechnungsbeträgen als Folge abweichender Übersetzung durch die PVS und die PKV-Mitgliedsunternehmen auf. Dementsprechend waren die Bewertungen des GOÄneu-Entwurfs nicht bis Ende 2022 mit der Kostenerstatterseite zu konsentieren. Die Bundesärztekammer hat deshalb – auch in Umsetzung des Ärztetags-Beschlusses „Gebührenordnung für Ärzte jetzt umsetzen“ (Ic - 137) vom Mai 2022 – dem Bundesgesund- © Christian Glawe-Griebel/Helliwood

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